Auf dieser Themenseite finden Sie alles, was Sie zum Thema Umsatzsteuer wissen müssen. Seien Sie stets bestens informiert und bleiben Sie mit den Inhalten von NWB auf dem aktuellen Stand – so beraten Sie Ihre Mandanten jederzeit umfassend und rechtssicher.
In Zeiten der Energiewende werden Photovoltaikanlagen – als eine der Schlüsseltechnologien – nach wie vor stark nachgefragt. Obwohl die hohen EEG-Einspeisevergütungen auslaufen, sind Photovoltaikanlagen neben dem Anreiz, ins Geschäft mit den erneuerbaren Energien einzusteigen, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer (und institutionelle Investoren) aufgrund der gesunkenen Anlagenpreise oder der Reduzierung der eigenen Stromkosten besonders attraktiv. Das Themenspecial aus dem Paket NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB stellt die Besteuerung von Photovoltaikanlagen unter ausgewählten ertrag- und umsatzsteuerlichen Aspekten dar.
Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R, NWB NAAAH-86262) hat im Jahr 2021 entschieden, dass das Arbeitsentgelt grds. alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden geldwerten Vorteile umfasst und damit auch Tankgutscheine, sofern diese nicht zusätzlich zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt gewährt werden. Das Zusätzlichkeitserfordernis wurde von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung unter Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung neu definiert und ist in der Entgeltabrechnung 2022 zu berücksichtigen.
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 wurden unterschiedliche Maßnahmen zur gezielten Förderung der umweltfreundlichen Mobilität umgesetzt. Sie betreffen die Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie die weitere Förderung der Elektromobilität.
Ob als Geschenkidee, Werbemittel oder pragmatische Lösung bei pandemiebedingten Absagen für Reisen bzw. Veranstaltungen: Gutscheine sind flexibel einsetzbar und beliebter denn je. Nicht zuletzt werden sie auch von Arbeitgebern gern als „Incentive“ oder Mitarbeitermotivation genutzt.
Die COVID-19 Pandemie begleitet uns täglich in den Nachrichten - nun sollen u. a. auch Apotheker und Tierärzte Impfungen vornehmen dürfen. Welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen entsprechende Impf- und Testungsleistungen mit sich bringen, ist aber noch nicht ausreichend diskutiert. Prof. Peter Mann befasst sich mit diesem Thema in seinem Beratungsbeitrag in der Umsatzsteuer direkt digital 23/2021 S. 11.
Globalisierung und technologischer Wandel haben zu einer explosionsartigen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs allgemein und des so genannten E-Commerce im Besonderen geführt.
In der Rubrik Praxisfälle der Umsatzsteuer direkt digital wird regelmäßig eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt veröffentlicht, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Lösungshinweise zu der Fragestellung werden von Herrn Karl-Hermann Eckert verfasst.
Das Modell Europa ist in die Jahre gekommen. Die aktuellen Herausforderungen sind gewaltig, ob Finanzkrisen, Flüchtlingsproblematik oder die Probleme im Hinblick auf den unerwarteten Ausstieg eines Mitglieds dieser Gemeinschaft, denn auch wenn es sich nur um eine Wirtschafts- und teilweise Währungsunion und damit um einen losen Verbund einzelner souveräner Staaten handelt, lassen sich die politischen Probleme schlicht nicht ausblenden.
Unter einer Spende versteht man eine freiwillige Zuwendung für einen wissenschaftlichen, religiösen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen oder gemeinnützigen Zweck. Diese Zuwendungen können in Sachleistungen bestehen, in Geld oder in einem Verzicht auf eine Bezahlung für eine erbrachte Lieferung oder eine sonstige Leistung. Dieser Beitrag beschränkt sich auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden unter besonderer Berücksichtigung zweier aktueller BMF-Schreiben sowie auf die Hinweise zur zutreffenden Verbuchung.
Zu Beginn des Jahres 2021 hat das BMF die Vordrucke der Umsatzsteuer-Voranmeldungen angepasst und fordert nunmehr auch die Angabe der Bemessungsgrundlagen für uneinbringliche Forderungen und gleichermaßen auch Verbindlichkeiten. Beide Angaben sind lediglich rein nachrichtlich, zugleich aber inhaltlich wichtig, denn es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung entsprechende Auswertungen vornimmt. Der Beitrag befasst sich mit der Eintragung der Bemessungsgrundlagen der Passivseite der Bilanz sowie der damit verbundenen Korrektur des Vorsteuerabzugs.
Zum 1.1.2021 sind das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgeschieden. Unternehmer, die Waren in diese Staaten liefern, müssen sich mit den neuen Gegebenheiten umsatzsteuerrechtlich auseinandersetzen. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Folgen des Brexits für Ausfuhrlieferungen bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen und ihren Auswirkungen in der Buchführung.
Mit dem JStG 2020 sind basierend auf der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets grundlegende Änderungen für die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Versandhandel umgesetzt worden. So werden ab dem 1.7.2021 grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU konsequent dort der Umsatzsteuer unterworfen, wo der Konsum stattfindet.
Die zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets bringt zur Jahresmitte erhebliche Änderungen für den E-Commerce. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020, BGBl 2020 I S. 3096, wurde § 18j UStG mit (verfahrensrechtlicher) Wirkung ab dem 1.4.2021 in das UStG aufgenommen. Anwendbar ist die Norm jedoch erst auf Umsätze ab dem 1.7.2021.
Die zweite Stufe des Digitalpakets bringt wesentliche Veränderungen für die betroffenen Unternehmer, insbesondere für E-Commerce-Händler und für Betreiber elektronischer Schnittstellen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat Deutschland die zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets in nationales Recht umgesetzt. Ab dem 1.7.2021 ändern sich daher die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen für grenzüberschreitende E-Commerce-Aktivitäten zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C).
Praxisfall: Ein Apotheker verkauft Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung. Aufgrund der Corona-Schutzmasken-Verordnung vom 14.12.2020 legen Kunden einen von der Bundesregierung herausgegebenen Berechtigungsschein vor und erhalten 6 Schutzmasken. Für diese 6 Schutzmasken zahlt der Kunde einen Eigenanteil von 2 €. Der Berechtigungsschein wird an das Apothekenrechenzentrum weiter, da dem Apotheker für jede verkaufte Schutzmaske ein Betrag von 6 € zusteht. Der Differenzbetrag von 34 € für 6 Schutzmasken wird dann als Zuschuss vom Gesundheitsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung überwiesen. Unterliegen die Zuschüsse des Bundes der Umsatzsteuer?
Durch die Corona-Krise stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen und neuen Problemstellungen, wohingegen der Onlinehandel durch die Pandemie weiter befeuert wird und sich auch kleinere Unternehmen erstmalig mit dem Thema E-Commerce befassen.
Neue sowie auch bereits etablierte Geschäftsmodelle vermieten Räumlichkeiten tage- oder sogar nur stundenweise (z. B. Vermietung von Konferenzräumen an den Veranstalter). Dies erfolgt häufig jedoch nicht als reine Vermietung der Räumlichkeiten, sondern enthält oftmals weitere Serviceelemente. Dieser Service reicht bis hin zur Vollverpflegung der Seminarteilnehmer. Umsatzsteuerlich werfen diese Geschäftsmodelle Fragen auf, die der Beitrag aus der USt direkt digital behandelt (NWB ZAAAH-62463).
Erwerb, Nutzung und Veräußerung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unter Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz bietet zwar umsatzsteuerliches Gestaltungspotenzial auch für Personen, die im Übrigen ausschließlich privat handeln. Jedoch gibt es hierbei diverse Fallstricke zu beachten. Für den steuerlichen Berater ist es deshalb von Bedeutung, nicht nur die grundsätzliche umsatzsteuerliche Behandlung im Blick zu haben, sondern auch die möglichen Gestaltungsansätze und Stolperfallen zu kennen, um den Mandanten umfassend beraten zu können und Haftungsfälle zu vermeiden.
Das BMF hat mit Schreiben vom 18.9.20201 seine Regelungen zum Vorsteuerabzug ohne Rechnung sowie zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung aktualisiert. Das Schreiben berücksichtigt die neuere Rechtsprechung des EuGH und des BFH. Der Beitrag stellt die Kernaussagen dar und versucht eine erste schlaglichtartige Bewertung aus Sicht der Praxis.
Das Niedersächsische FG hatte darüber zu entscheiden, ob bei der Verpachtung von Putenställen mit Betriebsvorrichtungen (Futteranlagen bzw. Lüftungs- und Heizungsanlagen sowie speziellen Beleuchtungseinrichtungen für die Putenzucht) eine einheitliche umsatzsteuerbefreite Leistung i. S. von § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG vorliegt oder eine Aufteilung des Pachtzinses in umsatzsteuerfreie und -pflichtige Leistungselemente zu erfolgen hat (Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.6.2020 – 11 K 24/19 (nicht rechtskräftig).
Die Ausgabe und umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen werfen in Unternehmen häufig steuerliche Fragen auf. Auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise versuchen Unternehmen durch die Ausgabe von Gutscheinen Umsatzeinbußen zu kompensieren. Das BMF-Schreiben v. 2.11.2020 (III C 2 – S 7100/19/10001 :002, 2020/1051603), das maßgebliche Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses enthält, soll zur Klärung praxisrelevanter Fragestellungen beitragen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Komplexität der Besteuerung von Gutscheinen, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt wurden. 15 Beratungshinweise mit besonders hoher praktischer Relevanz veranschaulichen die wichtigsten Fallgestaltungen.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes erfolgte eine auf das 2. Halbjahr 2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze. Der Erfolg dieser Maßnahme ist fraglich, der hiermit verbundene Aufwand für die Unternehmer dagegen unbestritten. Eine Verlängerung der Regelung ist derzeit unwahrscheinlich, sodass zum 1.1.2021 die Rückkehr zu den „alten“ Steuersätze erfolgen wird (16 % → 19 %; 5 % → 7 %). Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte aufgezeigt, die im Hinblick auf die Umstellung zum Jahreswechsel zu beachten sind (vgl. auch USt direkt digital 12/2020 S. 8 ff.). Hierbei werden auch die ergänzenden Hinweise des BMF-Schreibens v. 4.11.2020 berücksichtigt.
NWB zu Besuch in München. Bei KMLZ, einer der Top-Kanzleien für Umsatzsteuerrecht, sprechen wir mit den Herausgebern des NWB Umsatzsteuer-Kommentars, Prof. Dr. Küffner und Prof. Zugmaier. Erfahren Sie, warum die Umsatzsteuer ihre Leidenschaft ist und weshalb die Umsatzsteuersenkung „das größte Chaos ist, das jemals angerichtet wurde!“.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Besteuerungsform im Umsatzsteuerrecht. Sie bietet vor allem Unternehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit und kleineren Unternehmen allgemein eine Reihe von steuerlichen und administrativen Vorteilen.
Die EU hat mit sich selbst einen Handelsüberschuss von 307 Milliarden Euro, bei einer korrekten Erfassung aller Im- und Exporte müsste dieser aber null sein. Messfehler alleine können diese systematische Abweichung nicht erklären. Vielmehr scheint massiver Umsatzsteuerbetrug eine Ursache, der die EU-Staaten 30 bis 60 Milliarden Euro pro Jahr kostet.
Verstößt die Umsatzsteuerbefreiung ( § 4 Nr. 13 UStG) der Wärmelieferung einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer gegen das Unionsrecht?
Der Bundestag hat eine spürbare Bürokratieentlastung in den Regierungsentwurf zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit aufgenommen (vgl. BT-Drucks. 19/15876, S. 41, 69).
Ab dem 1.1.2020 sind im Umsatzsteuerrecht weitreichende Änderungen zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Kurzüberblick über die für die Praxis bedeutsamsten Änderungen, die daher auch in der anstehenden mündlichen StB-Prüfung 2020 deutliches Prüfungspotenzial haben.
Eine Rechnung ist jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.
Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.