Gutscheine im Steuerrecht: Zum 1.1.2022 steigt die Freigrenze von 44 € auf 50 €
Durch das JStG 2020 (BGBl I S. 3096) wurde die Freigrenze für Sachbezüge von 44 € auf 50 € angehoben (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG). Darüber hinaus wurde als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung klargestellt, dass nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerbegünstigt sind, § 8 Absatz 4 Satz 1 EStG.
Gutscheine unterliegen seit dem 1.1.2020 den strengen Regeln des Zahlungsdienstaufsichtsgesetz. Im Rahmen vieler Probleme bei der Umsetzung dieses neuen Gesetzes wurde mit dem BMF-Schreiben v. 13.4.2021 IV C 5 - S 2334/19/10007 :002 (NWB JAAAH-76163) dazu eine Übergangsregelung geschaffen:
„Es ist jedoch - abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG - nicht zu beanstanden, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, jedoch die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG nicht erfüllen, noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug anerkannt werden.“
Das Buch „Die Behandlung von Gutscheinen im Steuerrecht“ greift die aktuellen BMF-Schreiben vom 2.11.2020 und 13.4.2021 auf und beantwortet alle wichtigen steuerlichen Fragen zu Nutzung und Behandlung von Gutscheinen. Neben den zahlreichen umsatzsteuerrechtlichen Aspekten rund um die Einführung der sogenannten Einzweck- und Mehrzweckgutscheine werden auch die lohnsteuerlichen Faktoren beleuchtet. Eine der zentralen Fragen dabei: Sind Gutscheine oder Geldkarten lohnsteuerlich als Sachbezug oder Geldleistung zu behandeln? Nicht zuletzt wird auch die ordnungsgemäße Verbuchung und Bilanzierung von (noch) nicht eingelösten Gutscheinen thematisiert.
Die Behandlung von Gutscheinen im Steuerrecht
Ertragsteuer - Umsatzsteuer - Bilanzierung
Von Dipl.-Finanzwirt (FH) Lennart Vogt, Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Karl-Hermann Eckert, Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe.
1. Auflage. 2021. XII, 142 Seiten. Broschur.
ISBN: 978-3-482-68181-3
Preis: 39,90 €