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Mit der politischen Einigung auf die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) konnte Ende Juni 2022 ein Meilenstein gesetzt werden auf dem Weg hin zu einem erweiterten Verständnis von den Transparenzpflichten für europäische Unternehmen. Dieses ist vom Anspruch charakterisiert, dass finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Augenhöhe, d. h. nach denselben strengen Maßstäben berichtet werden. De facto bedeutet dies nichts weniger als eine Ausweitung der Verantwortlichkeiten von Unternehmen – und zwar für ihre Wirtschaftstätigkeiten gegenüber der Gesellschaft, in der sie wirken. Ein Schlüsselelement der CSRD, das dem angeführten Ziel zutragen soll, ist dabei die Einführung neuer Berichtsstandards: den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die nunmehr in der EU-Richtlinie dazu enthaltenen Bestimmungen werden im vorliegenden Beitrag detailliert untersucht und beurteilt. Das Ergebnis zeigt auf, dass die neu vorgesehenen Regeln zur Entwicklung beziehungsweise zum endorsement der ESRS von hoher Komplexität gekennzeichnet sind, wichtige Grundprobleme aber weiterhin bestehen bleiben.
Zugegeben: Die Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind sehr komplex. Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig damit zu beschäftigen – dies gilt im Besonderen für den Mittelstand, da hier die Vorarbeiten meist (noch) nicht so weit fortgeschritten sind. Die Nachhaltigkeitsexperten WP/StB Dr. Olaf Clemens, Prof. Dr. Thomas Meuser und WP/StB Thomas Wember berichten in NWB-BB 11/2022, welche Änderungen wann anstehen – und was jetzt schon getan werden kann.
Der Normenrahmen für die Unternehmensberichterstattung steht gegenwärtig auf globaler Ebene vor einem Umbruch – getrieben von den Forderungen nach einer erweiterten Transparenz über Nachhaltigkeitsbelange und deren systematischen Verknüpfung mit den Informationen aus der Finanzberichterstattung. In der EU manifestiert sich dies in Form des bevorstehenden Wandels von der nichtfinanziellen Berichterstattung hin zu einer umfangreicheren europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Basierend auf dem Entwurf zu einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der im April 2021 vorgelegt wurde, sollen die neuen Berichtspflichten für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 zur Anwendung gelangen. Wie diese ausgestaltet sein können und welche Vorbereitungsarbeiten vonseiten der zukünftig unter die Berichtspflichten fallenden Unternehmen schon heute gesetzt werden sollen, das lässt ein vorgelegtes erstes Arbeitspapier der EFRAG vom September 2021 nun erstmals konkreter abschätzen.
Die Berichtssaison zum Geschäftsjahr 2021 steht für viele kapitalmarktorientierte Unternehmen im Zeichen der erweiterten Nachhaltigkeitstransparenz: Nicht nur steigt der Druck vonseiten der Stakeholder hinsichtlich einer erweiterten nichtfinanziellen Berichterstattung, sondern es sind erstmalig auch die Berichtspflichten gem. Art. 8 der Taxonomie-VO umzusetzen.
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 wurden unterschiedliche Maßnahmen zur gezielten Förderung der umweltfreundlichen Mobilität umgesetzt. Sie betreffen die Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie die weitere Förderung der Elektromobilität.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung steht auch in puncto Standardsetzung vor einem großen Umbruch: Als Reaktion auf Stakeholder-Forderungen lässt sich eine Harmonisierung bestehender Standards und Rahmenwerke beobachten – und zudem eine darüber hinausgehende organisatorische Konsolidierung.
Der Handel mit CO2-Zertifikaten nimmt bei vielen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen deutlich zu. Dies hat zwei Ursachen: Zum einen sind immer mehr Unternehmen zur Teilnahme am CO2-Emissionshandel der EU verpflichtet. Zum anderen engagieren sich aus unterschiedlichen Gründen zunehmend mehr Unternehmen im freiwilligen Klimaschutz.
Die EU-Kommission hat am 21.4.2021 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen vorgelegt, die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD- bzw. CSR-Richtlinie, um eine nachhaltigere Kapitalallokation zu erreichen. Der Beitrag zeichnet die Grundzüge des Vorschlags nach und zieht ein erstes Fazit.
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsstrategien sowie die damit verbundenen Berichtspflichten und die EU-Taxonomie sehen laut einer Forsa-Umfrage sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Großunternehmen neben der Bewältigung der Corona-Krise als die wichtigsten Herausforderungen für die kommenden zwölf Monate an (vgl. Forsa, ESG-Herausforderungen für Großunternehmen in Deutschland, Berlin 2021, S. 4). Sollen sich Rechnungslegungsstandardsetzer wie das DRSC daher verstärkt auf das Thema „grüne Berichtspflichten“ (als Teil des „green tape“) ausrichten oder als Schuster bei den Rechnungslegungsleisten bleiben?
Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind die zwei großen Themen des 21. Jahrhunderts – und sie lassen sich hervorragend miteinander kombinieren. Wer digitaler arbeitet, wird in der Regel auch nachhaltiger.
Seit Inkrafttreten der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) im Jahr 2014 hat die nichtfinanzielle Berichterstattung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der damit geschaffene Normenrahmen ist seitdem allerdings ebenso Gegenstand weitreichender Kritik gewesen. Insbesondere im Rahmen der im letzten Jahr von der EU-Kommission durchgeführten Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie wurden zahlreiche Handlungsbedarfe ersichtlich. Der im April 2021 veröffentlichte Vorschlag zur Neufassung einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist vor diesem Hintergrund als Versuch anzusehen, die wichtigsten Probleme des gegenwärtigen europäischen Normenrahmens zu adressieren und dabei den weiterreichenden Ambitionen der EU-Kommission in puncto Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen. Der nachstehende Beitrag stellt ausgewählte Vorschläge der CSRD vor und würdigt diese aus der Perspektive deutscher Unternehmen kritisch.
Mit dem Inkrafttreten der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) im Jahr 2014 und der Umsetzung in nationales Recht durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 hat die nichtfinanzielle Berichterstattung in Deutschland einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Seitdem müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung, die in den Lagebericht integriert ist, oder eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts Rechenschaft über ihre Nachhaltigkeitsleistung ablegen. Da die berichtspflichtigen Unternehmen hierin ihre gesamte Wertschöpfungs- bzw. Lieferkette einbeziehen, müssen vermehrt auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignete Berichtssysteme etablieren.
Die Prüfung nichtfinanzieller Informationen erhält seit jeher sowohl vonseiten der Gesetzgebung als auch im Schrifttum eine hohe Aufmerksamkeit. Aufgrund der schwierigen Erfassbarkeit nichtfinanzieller Informationen kommt ihrer Prüfung eine besondere Rolle zu, insbesondere hinsichtlich Prüfungsumfang, Prüfungsintensität oder infrage kommender Prüfungsstandards.
In der jüngeren Vergangenheit wurden die Betriebswirtschaftslehre und die (handelsrechtliche) Unternehmensberichterstattung zunehmend durch Nachhaltigkeitsaspekte und Corporate-Governance-Themen beeinflusst.
Im März 2021 hat das International Valuation Standards Council (kurz: IVSC) ein sog. perspectives paper mit dem Titel ESG and Business Valuation veröffentlicht. Hiermit reiht sich das IVSC in die Riege namhafter Institutionen ein, die sich aktuell und zunehmend im Kontext ihrer jeweiligen fachlichen Ausrichtung mit den Auswirkungen von ESG-Faktoren (environmental, social, governance) befassen.
Die Treuhänder der IFRS Foundation haben im September 2020 ein Konsultationspapier zum Thema „Sustainability Reporting“ [1] veröffentlicht, welches den möglichen Beitrag der Organisation zur Entwicklung international akzeptierter Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergründen sucht.
Der International Integrated Reporting Council (IIRC) hat sein Rahmenwerk für die integrierte Berichterstattung von Unternehmen überarbeitet – zum ersten Mal seit der Erstveröffentlichung dieses Rahmenwerks Ende 2013.
Das IASB hat Schulungsmaterialien zu den Einflüssen des Klimawandels auf die Finanzberichterstattung gemäß IFRS herausgegeben, in denen exemplarisch IAS/IFRS Standards und die bei der Anwendung zu beachtenden klimabezogenen Sachverhalte und Risiken aufgeführt sind. Es handelt sich um eine Fortführung eines Aufsatzes aus November 2019 und um keinen offiziellen Standard, so dass die Materialien ohne Verabschiedung oder Übergangsfrist sofort anzuwenden sind. Sie verdeutlichen, dass sämtliche Bereiche der Abschlüsse vom Klimawandel betroffen sein können.
Die Corona-Pandemie überstrahlt mittlerweile schon rund ein Jahr das politische und gesellschaftliche Geschehen rund um den Globus. Seitdem verging kaum ein Tag ohne neue Rückschläge oder Erfolge bei der Bekämpfung dieser globalen Herausforderung. Schnell zeichnete sich bereits Anfang letzten Jahres ab, dass mit den gesetzten Maßnahmen drastische wirtschaftliche Folgen verbunden sein werden. So kämpfen nach wie vor ganze Branchen und Berufszweige um ihre Existenz; der Mittelstand scheint hiervon im Besonderen betroffen zu sein.
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist durch seine weltweiten Berufsorganisationen aufgefordert, dem Klimawandel mit der notwendigen Dringlichkeit und in gebotenem Umfang zu begegnen. Das deutsche Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW e.V.) hat sich diesem eindringlichen Appell angeschlossen. Im zweiten Schritt stellt sich nun die Frage, wie Wirtschaftsprüfer konkret tätig werden können. In Gesprächen hört man immer wieder, dass Berufskollegen gerne aktiv werden würden, aber einerseits nicht wissen, wie sie sinnvoll Klimaschutz betreiben sollen und andererseits hohe Aufwendungen fürchten. Im vorliegenden Beitrag soll nicht nur aufgezeigt werden, wie unternehmerischer Klimaschutz funktioniert und welche Beratungsleistungen Wirtschaftsprüfer hierfür erbringen können, sondern verdeutlicht werden, dass Klimaschutz ein Potenzial für Umsatz- und Gewinnwachstum sein kann. Vorreiter im Klimaschutz machen immer wieder die Erfahrung, dass Klimaschutz keine Kostenfalle, sondern eine Chance für Unternehmen ist.
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