In vier Schritten zum klimafreundlichen Unternehmen
Tätigkeitsfelder für Wirtschaftsprüfer im Bereich Klimaschutz
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist durch seine weltweiten Berufsorganisationen aufgefordert, dem Klimawandel mit der notwendigen Dringlichkeit und in gebotenem Umfang zu begegnen. [1] Das deutsche Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW e.V.) hat sich diesem eindringlichen Appell angeschlossen. Im zweiten Schritt stellt sich nun die Frage, wie Wirtschaftsprüfer konkret tätig werden können. In Gesprächen hört man immer wieder, dass Berufskollegen gerne aktiv werden würden, aber einerseits nicht wissen, wie sie sinnvoll Klimaschutz betreiben sollen und andererseits hohe Aufwendungen fürchten. Im vorliegenden Beitrag soll nicht nur aufgezeigt werden, wie unternehmerischer Klimaschutz funktioniert und welche Beratungsleistungen Wirtschaftsprüfer hierfür erbringen können, sondern verdeutlicht werden, dass Klimaschutz ein Potenzial für Umsatz- und Gewinnwachstum sein kann. Vorreiter im Klimaschutz machen immer wieder die Erfahrung, dass Klimaschutz keine Kostenfalle, sondern eine Chance für Unternehmen ist.
Völker-Lehmkuhl/Reisinger, Die Prüfung von CO 2-Emissionen im Rahmen der Abschlussprüfung, WP Praxis 11/2017 S. 266, NWB CAAAG-59825
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Der Klimawandel ist mittlerweile in Europa und im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer angekommen. Einige Prüfungsstandards und Verlautbarungen liegen vor. Es fehlt aber häufig an den konkreten Vorstellungen, wie aktiver Klimaschutz gelebt werden kann. Hierzu gibt der vorliegende Aufsatz Beispiele.
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Die vollständige Klimaneutralität eines Unternehmens oder seiner Produkte bzw. Dienstleistungen lässt sich kaum kurzfristig umsetzen. Zu ambitionierte Pläne sind häufig zum Scheitern verurteilt. Im Klimaschutz erfolgreiche Unternehmen entwickeln ihre Klimaschutzstrategie über einen Zeitraum von mehreren Jahren und setzen die erforderlichen Schritte nacheinander um. Diese Schritte müssen keinesfalls kostenintensiv sein, viele Maßnahmen sind zu geringen Kosten umsetzbar oder führen sogar zu Umsatzsteigerungen.
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Klimaschutz bietet einige Tätigkeitsfelder für Wirtschaftsprüfer. In Nachhaltigkeit unerfahrene Kollegen sollten sich in der Einarbeitungsphase den Rat erfahrener Kollegen einholen.
I. Aufruf zum Handeln des Berufsstands
Das IDW hat im Februar 2020 den Aufruf weltweiter Berufsorganisationen mitunterzeichnet, der die Beiträge von Wirtschaftsprüfern und ihren Berufsverbänden bei der Bewältigung des Klimawandels umreißt und zum Handeln auffordert. [2] Insgesamt tragen diesen Appell 14 Verbände wirtschaftsprüfender und rechnungslegender Berufe, die zusammen über 2,5 Millionen Berufsangehörige und Studenten aus 179 Ländern repräsentieren. Es handelt sich um Mitglieder im „Accounting for Sustainability Project (A4S) Accounting Bodies Network“, initiiert durch den britischen Thronfolger Prinz Charles. Sie sind der Auffassung, dass Berufsangehörige aus Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung beim Klimaschutz und bei der Anpassung von Wirtschaftszweigen an veränderte Bedingungen eine bedeutsame Rolle spielen.
Der Appell ruft den Berufsstand dazu auf, jetzt zu handeln, um Unternehmen, mit denen die Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten, zu helfen, dem Klimawandel mit der notwendigen Dringlichkeit und in gebotenem Umfang zu begegnen.
Da die Auswirkungen des Klimawandels bereits weltweit zu spüren sind, muss nun dringend gehandelt werden, um die negativen Auswirkungen, die schon jetzt nicht mehr vollständig umkehrbar sind, zumindest zu begrenzen. Der Aufruf macht deutlich, dass mit dem Klimawandel potenziell tiefgreifende negative wirtschaftliche Auswirkungen, einschließlich Auswirkungen auf die Produktion, die finanzielle Stabilität, den Lebensstandard und die Beschäftigung sowie im weiteren Sinne auf den sozialen Zusammenhalt und die politische Stabilität verbunden sind. Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sind in sehr hohem Maße von makro- und mikroökonomischen Strategien und Maßnahmen und den damit verbundenen Marktmechanismen abhängig, in die die Rechnungslegungspraktiken eingebettet sind.
Es wird aber auch herausgestellt, dass der Klimawandel auch Chancen für Transformation bietet. Wirtschaftsprüfer können beim Klimaschutz und der Anpassung einzelner Wirtschaftsbetriebe, Industriesektoren und der Gesamtwirtschaft an den Klimawandel eine bedeutsame Rolle spielen. Für die damit verbundenen vielfältigen Herausforderungen wollen die Berufsorganisationen künftig gemeinsam mit anderen Berufsgruppen und Interessenvertretern Lösungsansätze bereitstellen.
Vielen Wirtschaftsprüfern ist vermutlich noch nicht bewusst, was der Appell klar betont: Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer kann einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Berufsangehörige sind verpflichtet, im öffentlichen Interesse zu handeln. Die Verpflichtung des Berufsstands zum Handeln im öffentlichen Interesse umfasst nach Auffassung der Berufsorganisationen auch die Unterstützung der Mandanten beim Klimaschutz.
Schon bisher haben Wirtschaftsprüfer ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen immer wieder eingesetzt, um zu einem sinnvollen Wandel beizutragen. Jetzt soll dies bezüglich der Bekämpfung des Klimawandels geschehen. Schon lange fallen das Identifizieren wesentlicher Risiken mit finanziellen Folgen sowie das Liefern der entscheidungsnotwendigen Informationen in das Arbeitsgebiet des Wirtschaftsprüfers. Die Bereitstellung relevanter finanzieller und strategischer Analysen, Angaben, Szenario-Analysen und betriebswirtschaftlicher Prüfungen, um die Mandanten bei der Schaffung und dem Erhalt von Werten zu unterstützen, gehört dazu. Auf diese Weisen kann der Berufsstand nachhaltiges Verhalten maßgeblich vorantreiben. Durch die Zusammenarbeit mit Organisationen aller Art wird ein Beitrag für Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft geleistet.
Eine gute Informationslage fördern sachkundige Entscheidungen und ermöglichen den Marktkräften den effizienten Einsatz von Kapital und einen sanften und gerechten Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null-Emissionen zu unterstützen. Unser Berufsstand kann eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Transparenz und angemessenen Angaben zu klimabedingten Risiken und Chancen spielen, was wiederum zum Erhalt der finanziellen Stabilität beitragen wird.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen eines Rechtssystems geben Stabilität und Zukunftssicherheit für den notwendigen Wandel. Planungssicherheit ist für die Unternehmen unerlässlich. Daher sind Dekarbonisierungsstrategien, Budgets und Ziele festzulegen, um Unternehmensinvestitionen in klimafreundliche Technologien und Innovationen zu ermöglichen. Der Übergang zu Netto-Null-Emissionen sowie die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind mit weiteren Bereichen der (Wirtschafts-)Politik verknüpft. Die Berufsorganisationen fordern hierfür einen ganzheitlicheren Ansatz.
Wirtschaftsprüfer sollten
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fundierte Beratung und Dienstleistungen zur Entwicklung und Umsetzung der Klimaschutzpläne von Unternehmen und Kapitalmärkten anbieten;
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die Berichtsregelwerke des International Integrated Reporting Council und der Task Force für klimabezogene Finanzangaben einsetzen;
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ihre Mandanten unterstützen, die Risiken des Klimawandels in Strategie, Finanzen, Betrieb und Kommunikation zu integrieren;
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die nachhaltige Entscheidungsfindung ihrer Mandanten bei der Festlegung von Budgets und Ressourcen und die Erstellung von qualitativ hochwertigen und zeitnahen Informationen und Einschätzungen aus Bewertungen und Angaben, die auf soliden und transparenten Rechnungslegungssystemen basieren, unterstützen.
Die Berufsorganisationen beabsichtigen
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ihren Mitgliedern die erforderliche Weiterbildung, Unterstützung und Infrastruktur zu bieten;
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relevante marktbasierte politische Initiativen und Anreize, eine konsequente und wohlüberlegte Regulierung sowie nützlichere Angaben zu unterstützen;
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den Regierungen fundierte Beratung zur Schaffung der politischen und regulatorischen Infrastruktur anzubieten, die für einen gerechten Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null-Emissionen erforderlich ist.
Aufgrund ihres Einflusses können Wirtschaftsprüfer durch gemeinsame Bemühungen eine sinnvolle und positive Veränderung bewirken.
Der Berufsstand spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit dem Klimawandel und ist dazu aufgerufen, seinen Anteil zum Klimaschutz beizutragen.
II. Vier Schritte zum klimafreundlichen Unternehmen
1. Emissionsberechnung
Die Berechnung der durch eine (Unternehmens-)Tätigkeit verursachten Treibhausgasemissionen stellt die Basis jeder Klimaschutzstrategie dar. [3] Dabei sind alle sechs Treibhausgase zu berücksichtigen:
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Kohlendioxid (CO 2)
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Methan (CH 4)
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Distickstoffoxid (Lachgas, N 2O)
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Teilhalogenisierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFSs)
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Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs)
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Schwefelhexafluorid (SF 6).
Kohlendioxid ist das häufigste Treibhausgas und entsteht u. a. aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Öl, Kohle, Gas. Grundsätzlich ist Kohlendioxid ein natürlicher und unschädlicher Bestandteil der Luft. Problematisch ist, dass sich der Anteil von CO 2 in der Luft durch die Industrialisierung stark erhöht hat. Die Treibhausgase umhüllen die Erde ähnlich einem Glasdach eines Gewächshauses und führen dazu, dass mehr wärmende Strahlen auf der Erde verbleiben und dadurch zu einer Erwärmung über das natürliche Maß hinaus führen.
Methan entsteht durch die Zersetzung von Biomasse durch Bakterien als Sumpf-, Bio- oder Deponiegas, aber auch in der Landwirtschaft beim Reisanbau in überfluteten Reisfeldern oder durch den Verdauungsprozess von Wiederkäuern, insbesondere Kühen und anderen Rindern. Aufgrund der höheren Halbwertzeit ist es 21-mal schädlicher als CO 2 und wird bei Emissionsberechnungen mit dem CO 2-Äquivalenzfaktor von 21 berücksichtigt.
Lachgas wird bei der insbesondere in Entwicklungsländern stark zunehmenden Stickstoffdüngung freigesetzt und hat einen CO 2-Äquivalenzfaktor von ungefähr 300. Fluorkohlenwasserstoffe entstehen bei der Aluminiumherstellung und sind bis zu 12.000-mal schädlicher als CO 2. Perfluorierte Kohlenwasserstoffe sind ein gängiges Kühlmittel (älterer und in Entwicklungsländern eingesetzter) Kühl- und Klimaanlagen/-geräte und entweichen bei Undichtigkeiten, was aufgrund von CO 2-Äquivalenzfaktoren von 6.500–9.200 nicht irrelevant ist. Schwefelhexafluorid wird als Isoliergas in Hochspannungsanlagen eingesetzt und hat sogar einen CO 2-Äquivalenzfaktor von 23.900.
Die Berechnung von CO 2-Bilanzen, auch CO 2-Fußabdrücke oder Carbon Footprints genannt, erfolgt in der Regel nach den Grundsätzen des Greenhouse Gas Protocols (GHG-Protocol). [4] Danach erfolgt die Berechnung nach folgenden Prinzipien:
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Relevanz: Alle entscheidungsrelevanten Emissionsquellen sind zu berücksichtigen.
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Vollständigkeit: Alle relevanten Emissionsquellen innerhalb der Systemgrenzen sind zu berücksichtigen. Unter den Systemgrenzen versteht man die Festlegung von Erfassungsbreite und -tiefe der Berechnung.
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Konsistenz (ähnlich dem Stetigkeitsprinzip der Bilanzierung): Bilanzierungsmethoden und Systemgrenzen sollen zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf beibehalten werden. Änderungen der Methodik und Systemgrenzen sind zu begründen.
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Genauigkeit: Verzerrungen und Unsicherheiten sind zu vermeiden, um eine solide Entscheidungsgrundlage zu bieten.
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Transparenz: Die Ergebnisse sind transparent und eindeutig nachvollziehbar darzustellen.
Typisch für das GHG-Protocol ist die Einteilung der Emissionsquellen in drei sog. Scopes:
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Scope 1 umfasst die direkten Emissionen des Unternehmens bspw. aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe in Öfen oder Fahrzeugen.
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Scope 2 berücksichtigt die bei der Erzeugung des zugekauften Stroms verursachten Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien (Sonne, Wasser, Wind) sowie Atomstrom haben keine direkten Treibhausgasemissionen.
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Scope 3 enthält alle übrigen Emissionsquellen. Dies sind regelmäßig so viele, dass in der Praxis nur eine Auswahl wesentlicher Emissionsquellen berücksichtigt werden kann. Dies sind häufig die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren und Dienstleistungen, Transporte, Mobilität, Abfallentsorgung, Kühlung und Beheizung gemieteter Immobilien.
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Nach der Identifizierung und Auswahl der relevanten Emissionsquellen erfolgt die Berechnung der CO 2-Äquivalente anhand von In- und Output-Mengen auf Grundlage von Primär- und Sekundärdaten. Unter Primärdaten versteht man originäre Daten der Unternehmen, Sekundärdaten sind typisierte Berechnungen, die sich in diversen Datenbanken finden lassen.
Die Berechnung kann bspw. wie folgt geschehen:
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Betreibt das Unternehmen Öfen, so werden die Mengen der im Berechnungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr) eingesetzten Brennstoffe anhand von Zählern, Daten der Materialwirtschaft oder Rechnungen und Lieferscheinen ermittelt. Anhand dieser Mengen werden mittels Emissionsfaktoren die CO 2-Äquivalente berechnet. Emissionsfaktoren findet man in u. a. in Öko-Datenbanken. [5] Dabei ist darauf zu achten, dass man so genau wie möglich arbeitet, dass bspw. Braun- und Steinkohle, leichtes und schweres Heizöl unterschiedliche Brennwerte und somit Emissionsfaktoren haben. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass man in Datenbanken nicht fündig wird. In diesen Fällen kann man Sekundärdaten von ähnlichen Produkten heranziehen und nach bestem Wissen modifizieren oder eigene Berechnungen anstellen. Anhand von chemischen Formeln von Brennstoffen kann man den Verbrennungsprozess und somit die Emissionsmengen berechnen, wenn möglich sind Wirkungsgrade von Verbrennungsanlagen einzubeziehen.
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Zur Berechnung der Emissionen des Fuhrparks gibt es diverse Möglichkeiten, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ausgewählt werden sollten. Sehr pauschal ist die Berechnung anhand von CO 2-Rechnern, die nur zwischen Kleinwagen, Mittel- und Luxusklasse unterscheiden, andere Rechner sind typengenau. Hier kann man die Fahrtleistungen in Kilometern angeben. Auch die Herstellerangaben sind typengenau, die tatsächlichen Emissionen im reellen Straßenverkehr können aber deutlich höher sein. Hier ist die Berechnung anhand der eingesetzten Treibstoffmengen anhand von Tankrechnungen bzw. -quittungen genauer, es stellt sich die Frage der richtigen Emissionsfaktoren, die die unterschiedlichen Wirkungsgrade der Fahrzeuge berücksichtigt.
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Die Emissionsberechnung für den zugekauften Strom ist in der Regel für Betriebsstätten in der EU denkbar einfach, da sich Verbrauchsmengen und Emissionsfaktoren aufgrund der Kennzeichnungspflicht der Stromrechnung entnehmen lassen.
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Die Anfahrt der Mitarbeiter lässt sich anhand von Mitarbeiterstatistiken schätzen oder durch Befragungen genauer ermitteln.
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Sehr aufwendig kann sich die Berechnung für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gestalten, insbesondere wenn es sich um Vorprodukte sehr aufwendiger Produktion mit globalen Prozessketten handelt.
2. Emissionsvermeidung
Liegt eine aufgegliederte Emissionsbilanz vor, so kann diese analysiert werden, um Möglichkeiten zur Vermeidung und Reduzierung von CO 2-Emissionen zu identifizieren, die es in jedem Unternehmen gibt. Da so gut wie jede Tätigkeit zum Ausstoß von Treibhausgasen führt, ist kritisch zu überlegen, welche Prozesse umgestellt werden könnten, um Einsparpotenziale zu nutzen. Hier bieten sich bspw. folgende Maßnahmen an:
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Scope 1-Emissionen:
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Wahl moderner energiesparender Technologien bei Neu- oder Ersatzinvestitionen (höhere Anschaffungskosten rentieren sich in der Regel aufgrund der geringeren Verbrauchswerte)
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Maßnahmen der Wärmedämmung
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Mitarbeiterschulungen zu energiebewusstem Verhalten oder Fahrspartrainings
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Anschaffung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen
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Förderung von E-Bikes bei Mitarbeitern und Installation von Ladestationen für E-Bikes und E-Pkw
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Scope 2-Emissionen:
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Bezug von Öko-Strom (Bezugskosten unterscheiden sich in der Regel vom herkömmlichen Strommix)
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Installation von Photovoltaikanlagen (Investitionskosten amortisieren sich im Regelfall durch verringerte Strombezugskosten und Einspeisevergütungen)
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Installation von Bewegungsmeldern in Fluren, Waschräumen und Teeküchen sowie Steckdosen mit Nacht- und Wochenendabschaltung
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Einsatz von LED-Technologie bei der Beleuchtung (höhere Anschaffungskosten amortisieren sich durch längere Lebensdauer und geringere Verbrauchswerte)
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Scope 3-Emissionen:
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Verpackungsmanagement: Innovatives, kreatives Design sollte Vorrang haben vor aufwendigem Materialeinsatz
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Verzicht auf Aluminium in Verpackungen
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Ausbau der digitalen Struktur
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zur Förderung des papierlosen Büros
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zur Ermöglichung von Homeoffice (spart klimaschädliche An- und Abreisen der Mitarbeiter und fördert die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie)
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zu Videokonferenzen (spart klimaschädliche und zeitintensive Dienstreisen)
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Anforderungen an Lieferanten bezüglich klimafreundlicher Produkte
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Wahl klimafreundlicher Transportmittel
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Maßnahmen zur Reduzierung der Rücksendequote beim Online-Handel mit Endverbrauchern (z. B. Verbesserung/Präzisierung der Produktpräsentation im Internet; spart erhebliche Kosten der Retouren)
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Einbeziehung von Tochterunternehmen bzw. Franchisenehmern in die klimafreundliche Kultur des Konzerns bzw. Franchisegebers.
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Es gibt unzählige weitere Möglichkeiten zum effektiven Klimaschutz. Wichtig ist, dass die Maßnahmen positiv besetzt und ohne Druck und Zwang durchgeführt werden. Man hört bspw. den Ruf nach Verboten für Flugreisen oder Fleischkonsum. Sicherlich ist es sinnvoll beides zu reduzieren, aber mit Verboten kann man dies nur kurzfristig erreichen, da die Menschen versuchen werden, die Verbote zu umgehen. Deutlich zweckmäßiger ist eine positive Vorgehensweise, in der die Vorteile von Bahnreisen oder Videokonferenzen bzw. fantasievoll zubereitete vegetarische Gerichte schmackhaft gemacht und als freiwillige Alternative angeboten werden. Dies gibt den Menschen die Möglichkeit, freiwillig Neues auszuprobieren und dies künftig aus eigener Überzeugung gelegentlich oder regelmäßig zu wählen.
Eine Sonderrolle nimmt die sog. Klimaneutralität ein. Grundsätzlich sollten Treibhausgasemissionen immer bereits im Ansatz vermieden oder zumindest reduziert werden. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen realisierbar. In diesen Fällen stellt die Klimaneutralität unvermeidbarer Emissionen eine praktikable Möglichkeit dar.
Die Grundidee der Klimaneutralität ist einfach: Treibhausgase haben eine globale Schädigungswirkung, sie verbreiten sich in der Atmosphäre so schnell, dass es keine Rolle spielt, an welchem Ort der Erde sie ausgestoßen werden. Für den Klimaschutz ist es daher irrelevant, an welchem Ort Emissionen entstehen bzw. vermieden werden. Somit können unvermeidbare Emissionen von Treibhausgasen an Ort A durch zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen an Ort B neutralisiert werden. Da in Europa häufig moderne, energieeffiziente und somit emissionsarme Techniken eingesetzt werden, in Entwicklungsländern hingegen veraltete, energieintensive Technologien mit hohen Emissionswerten, ist es sinnvoll, vorrangig in verbesserte Technologien in Entwicklungsländern zu investieren. Positiver Nebeneffekt dieser aus Klimaschutzsicht effizienten Vorgehensweise ist, dass zusätzlich ein Beitrag zur Entwicklungshilfe geleistet wird.
Nach Durchführung von Emissionsminderungsmaßnahmen können durch den Kauf von Emissionszertifikaten Produkte, Dienstleistungen und ganze Unternehmen klimaneutral gestellt werden; dies lässt sich auch für Werbezwecke einsetzen. Dabei ist allerdings die sog. Greenwashing-Falle unbedingt zu vermeiden, die zuschnappen kann, wenn der Werbeaufwand den Klimaschutzaufwand übersteigt oder das beworbene Klimaschutzengagement bei näherer Betrachtung eher halbherzig erscheint. Dieses Risiko besteht auch deshalb, da die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten je nach Auswahl des konkreten Projekts und der benötigten Anzahl relativ gering sein können. Abzuraten ist in diesem Zusammenhang unbedingt von jeder Art der „Trickserei“. Würde bspw. ein Möbelhersteller umfangreich damit werben, dass seine Möbel „auf klimaneutralen Füßen“ stehen und in der Tat nur die Emissionen der Herstellung der Möbelfüße neutralisieren, was sehr preisgünstig zu realisieren sein sollte, besteht ein sehr hohes Risiko, dass ihm in den Medien Ablasshandel vorgehalten wird. Die Wahrung der Glaubwürdigkeit ist das höchste Prinzip der Nachhaltigkeitskommunikation.
3. Emissionsmanagement
Unter Emissionsmanagement versteht man die Analyse und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, was auf Ebene einzelner Geschäftsaktivitäten und Prozesse geschieht. Darauf aufbauend werden Aktivitäten und Prozesse bestimmt, für die eine weiterführende Analyse sinnvoll erscheint. Dies führt zu einer stufenweisen Vorgehensweise.
Es zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass die Umsetzung sehr ambitionierter Zielsetzungen in der Realität schnell an ihre Grenzen stößt und in den schlechtesten Fällen dazu führt, dass das Klimaschutzengagement ganz eingestellt wird. Erfolgreich sind in der Regel die Unternehmen, die mit relativ kleinen Maßnahmen beginnen und diese in Folgeperioden immer weiter ausweiten. Dies bedeutet bspw., dass sich die Klimaschutzmaßnahmen im ersten Schritt auf einzelne Standorte, Abteilungen oder Produkte beschränken.
Auf diese Weise bleibt das Klimaschutzengagement in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stets überschaubar und die Erfolge erster Maßnahmen wirken sich motivierend aus. Sind einzelne Maßnahmen weniger erfolgreich als erwartet, gibt es Anpassungsmöglichkeiten in Folgeperioden, ohne dass große Fehlausgaben getätigt wurden. Erfolgreiche Maßnahmen werden auf andere Standorte, Abteilungen oder Produkte ausgeweitet. Innerhalb weniger Jahre entwickeln sich so umfangreiche und erfolgreiche unternehmerische Klimaschutzstrategien.
4. Monitoring
Jedes Unternehmen sollte regelmäßig reflektieren, wie erfolgreich welche Klimaschutzmaßnahmen sind und welche Ziele erreicht wurden. Durch ein regelmäßiges Monitoring und Reporting lässt sich die Entwicklung der Treibhausgasbilanz eines Unternehmens nachvollziehen und Reduktionsmaßnahmen können hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet werden. So kann man von erfolgreichen Modulen lernen oder Schwierigkeiten identifizieren und geeignete Maßnahmen entwickeln. Bei erfolgreicher Umsetzung einer Klimaschutzstrategie bieten Monitoring und Reporting vielfältige Chancen, das Engagement gegenüber Mitarbeitern, Partnern und Kunden wirksam zu kommunizieren. [6]
III. Tätigkeitsfelder für Wirtschaftsprüfer
1. Eignung von Wirtschaftsprüfern für Klimaschutzberatungen
Jeder Wirtschaftsführer verfügt nicht nur über ein umfassendes Fachwissen, sondern nach einer gewissen Zeit der Berufstätigkeit über die Fähigkeit, Unternehmen, die ihm bisher vollkommen unbekannt waren, in kürzester Zeit zu verstehen und zu analysieren, so dass er zum angesehenen Berater des Managements, das in der Regel das Unternehmen in seinen Einzelheiten viel besser kennt, wird. Diese Fähigkeit ist ein wichtiger Schlüssel zur guten Klimaschutzberatung. Ähnlich einer Jahresabschlussprüfung muss man für die Klimaschutzberatung die Unternehmen mit ihren Produkten, Prozessen und Risiken verstehen, um die Emissionsbilanz erstellen und analysieren zu können. Über diese Fähigkeit verfügen Wirtschaftsprüfer.
Neben dieser beschriebenen Tätigkeit sind zwei weitere Fähigkeiten erforderlich:
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Fachwissen sowie
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praktische Erfahrung.
Das erforderliche Fachwissen aus Greenhouse Gas Protocol, ISO-Normen 14064 bis 14067, IPCC Guidelines oder diversen Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes kann man sich anlesen. Sicher sind die Veröffentlichungen anspruchsvoll, aber für einen Wirtschaftsprüfer, der neben Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards auch die Grundlagen des deutschen Steuerrechts verstanden hat, sollte es bei gutem Willen eine lösbare Aufgabe sein, zumal man sich die Einarbeitung durch spezielle Schulungen erleichtern kann.
Etwas schwieriger ist die tatsächliche Durchführung von Emissionsberechnungen, da Emissionsfaktoren und Sekundärdaten oft nicht in der benötigten Qualität zur Verfügung stehen. Zur praktischen Vorgehensweise findet man in der Fachliteratur nur begrenzt Hilfe, hier empfiehlt sich der Besuch entsprechender Schulungen oder in der Einarbeitungszeit die Hinzuziehung von erfahrenen Kollegen. Es ist aber davon auszugehen, dass Wirtschaftsprüfer die praktischen Kenntnisse, die auch die Arbeit mit Öko-Datenbanken, naturwissenschaftlicher und branchenspezifischer Fachliteratur umfassen, erwerben können.
2. Prüfungsaufträge
Obwohl es in Deutschland bisher keine inhaltliche Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer für die nicht finanzielle Erklärung, Nachhaltigkeitsberichte oder CO 2-Bilanzen gibt, lassen viele Unternehmen die Berichterstattung extern prüfen, um ihnen zusätzliche Glaubwürdigkeit zu verschaffen, was wiederum Vorteile bei Kunden und verschiedenen Stakeholdern bieten soll.
Verfügt eine Aktiengesellschaft über einen Aufsichtsrat, ist dieser gem. § 171 Abs. 1 Satz 4 HGB zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dies stellt ein Novum dar, da der Aufsichtsrat selbst ansonsten keine entsprechenden Prüfungshandlungen vornimmt. Es bietet sich an, den Abschlussprüfer mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu beauftragen, um sich auch bezüglich der nicht finanziellen Erklärung auf das fundierte Urteil des Abschlussprüfers als Grundlage seiner Prüfungstätigkeit stützen zu können. Der Abschlussprüfer ist auch deshalb für diese Prüfung prädestiniert, da er über umfangreiche Kenntnisse der Unternehmensprozesse und Systeme verfügt. Die CO 2-Bilanz stellt regelmäßig einen wesentlichen Teil der nichtfinanziellen Erklärung dar.
In anderen Fällen werden Unternehmen durch ihre Kunden zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers veranlasst, wenn diese geprüfte Berichte oder Treibhausgasbilanzen bspw. im Rahmen von Ausschreibungen anfordern. Der Wunsch nach Verbesserungsvorschlägen und Anregungen kann ein weiterer Beauftragungsgrund sein. Auch im Rahmen des Eco-Investing können derzeitige oder potenzielle Investoren geprüfte CO 2-Bilanzen anfordern. Die Prüfungen erfolgen mittlerweile standardmäßig nach ISAE 3000 und erfordern Kenntnisse der CO 2-Bilanzierung. [7]
Prüfungen nach ISAE 3000 werden in aller Regel durch Wirtschaftsprüfer durchgeführt, da der Standard als Regelwerk der internationalen Wirtschaftsprüfervereinigung hohe Ansprüche an die Qualitätssicherung stellt, die von Nicht-Wirtschaftsprüfern in der Praxis häufig nicht ohne Weiteres erfüllt werden können. Man stößt gelegentlich auf Berichte berufsfremder Prüfer „in Anlehnung“ an ISAE 3000. Dies stellt einen Verstoß gegen ISAE 3000 dar, da bei Anwendung des ISAE 3000 stets sämtliche Vorschriften des Standards vollumfänglich anzuwenden sind. Jede Form der teilweisen oder analogen Anwendung ist unzulässig.
Da sich ISAE 3000 nicht nur auf Berichte aus dem Bereich der Nachhaltigkeit, sondern auf alle Prüfungen außerhalb historischer Finanzinformationen bezieht, ist eine exakte Abgrenzung des Prüfungsgegenstands erforderlich. Der Prüfumfang ist nämlich durch keinerlei Prüfungsstandards festgelegt. Es handelt sich um einen an einen Prüfer adressierten Auftrag zur Erlangung ausreichend geeigneter Prüfungsnachweise, die ein Prüfungsurteil erlauben. Prüfungsgegenstand können die CO 2-Emissionen eines Unternehmens sein, so dass als Sachverhaltsinformation die Treibhausgas- bzw. CO 2-Bilanz zu prüfen ist. Beurteilungsmaßstab der CO 2-Bilanz sind in der Regel die Vorschriften des GHG-Protocols. Berichtsadressaten können Vorstand oder Geschäftsführung, der Aufsichtsrat oder bspw. Kunden des Unternehmens sein, die Nachweise für die CO 2-Emissionen ihrer Lieferkette benötigen. [8]
ISAE 3000 unterscheidet zwischen Testierungsaufträgen und direkten Aufträgen. Während der Prüfer bei direkten Aufträgen den zugrunde liegenden Sachverhalt prüft, erfolgt die eigentliche Prüfung bei Testierungsaufträgen durch eine andere Partei. So kann der Wirtschaftsprüfer einen Teil des Prüfungsrisikos auf eine andere Partei verlagern. Beispielsweise kann ein Wirtschaftsprüfer, der über keine Erfahrung mit der Prüfung von CO 2-Bilanzen verfügt, die eigentliche Prüfung der CO 2-Bilanz auf einen in diesem Gebiet erfahrenen Prüfer verlagern. Die strengen Anforderungen des ISAE 3000 bezüglich der Qualitätssicherung gelten für diesen nur eingeschränkt.
Für Treibhausgasbilanzen gibt es mit ISAE 3410 einen eigenen internationalen Prüfungsstandard, d. h. einen spezifischen Standard unter dem Rahmenwerk des ISAE 3000, dessen Regelungen auch bei Anwendung des ISAE 3410 eingehalten werden müssen. Neben den Emissionen berücksichtigt der Standard auch Emissionsreduktionen und Kompensationsmaßnahmen. Er orientiert sich an den Grundsätzen des GHG-Protocols und übernimmt bspw. die Einteilung der CO 2-Emissionen in Scope 1–3.
Verlangen Kunden Nachweise für die Klimafreundlichkeit der Lieferkette, ist es möglich, dass sie den Unternehmen vorformulierte Bescheinigungen vorlegen, die Wirtschaftsprüfer unverändert mit Unterschrift und eventuell dem Siegel versehen sollen. Diese vorformulierten Bescheinigungen können erhebliche Haftungsrisiken beinhalten und sind teilweise mit Berufsrecht unvereinbar. Des Weiteren fallen Auftraggeber und Adressat häufig auseinander, so dass mit dem Auftraggeber vereinbarte Haftungsbeschränkungen gegenüber den Adressaten keine Wirkung entfalten. In diesen Fällen empfiehlt es sich, ein für diese Zwecke vom IDW herausgegebenes Positionspapier zu Rate zu ziehen. [9]
Eine besondere Herausforderung in der Praxis ergibt sich daraus, dass die Verantwortung für die Themen der Nachhaltigkeit in der Regel nicht bei den Mitarbeitern des Finanz- und Rechnungswesens, die mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer vertraut sind, angesiedelt ist. Die in Sachen Nachhaltigkeit beauftragten Mitarbeiter der Nachhaltigkeits- oder PR-Abteilungen können ohne entsprechende Vorbereitung – insbesondere bei den engen Zeitplänen der Abschlussprüfung – schnell an ihre Grenzen stoßen, bspw. wenn komplexe globale Lieferketten zeitnah nachzuweisen sind. Hier empfiehlt sich unmittelbar nach Auftragserteilung die Kontaktaufnahme mit den Nachhaltigkeitsverantwortlichen mit detailliertem Austausch über die Gegebenheiten und erforderlichen Prüfungsnachweise. In einigen Fällen wird die fristgemäße Bereitstellung zufriedenstellender Prüfungsnachweise unmöglich sein; hier sollte frühzeitig über mögliche Alternativen nachgedacht werden. [10]
3. Beratungsaufträge
Das Feld möglicher Beratungsaufträge ist weit, in Abhängigkeit von den Kenntnissen und Erfahrungen des Wirtschaftsprüfers kann dieser die Unternehmen bei der Erstellung von CO 2-Bilanzen, Entwicklung von Klimaschutzstrategien, Auswahl von Klimaschutzprojekten, Due-Diligence-Prüfungen von Klimaschutzprojekten, Monitoring der Klimaschutzstrategie, Vermeidungsstrategien der Greenwashing-Falle u. v. m. beraten.
Voraussetzung ist neben Fachwissen und praktischer Erfahrung die Entwicklung eines gewissen „Gespürs für Nachhaltigkeit“. In der „Welt der Nachhaltigkeit“ gibt es eine gewisse Mentalität und ungeschriebene Gesetze, deren Unwissen einen schnell in Greenwashing-Fallen oder andere Fettnäpfchen treten lassen. Bevor man seine Mandanten in Sachen Nachhaltigkeit beraten möchte, sollte man – sofern einem die Nachhaltigkeitsthemen bisher eher unbekannt sind – etwas in diese Welt eintauchen. Dies ist relativ einfach zu realisieren: Die Lektüre von einigen Nachhaltigkeitsberichten, etwas Fachliteratur, die Teilnahme an Veranstaltungen und Diskussionen sollten einen bald in die Lage versetzen, sich auf dem glatten Parkett von Klimaschutz und Nachhaltigkeit sicher zu bewegen.
IV. Ausblick
Das allgemeine Bewusstsein für den Klimawandel und erforderlichen Klimaschutz hat in den letzten zwei Jahren – nicht zuletzt wegen der Fridays-for-Future-Bewegung – stark zugenommen. Die Corona-Pandemie hat zu einer kurzen Pause geführt, das Thema aber nicht aufgehalten. Der Klimaschutz ist in der Wirtschaft angekommen. Da letztendlich alle Produkte und Dienstleistungen einen CO 2-Fußabdruck haben, stellt sich schon heute in vielen Unternehmen die Frage nach dessen Berechnung und Reduzierung. Dieser Trend wird zunehmen. Als Wirtschaftsprüfer und wichtiger Berater der Unternehmen sollte man sich dieser Herausforderung so schnell wie möglich stellen.
Autorin
Fundstelle(n):
WP Praxis 1/2021 Seite 18
NWB KAAAH-66930
1Vgl. IDW, Aufruf zum Handeln als Antwort auf den Klimawandel vom , abrufbar unter http://go.nwb.de/b6v5h.
2Vgl. ebenda.
3Dieser Aufsatz muss sich auf die rudimentären Grundlagen beschränken. Ausführlichere Erläuterungen befinden sich in Völker-Lehmkuhl/Reisinger, WP Praxis 11/2017 S. 266 NWB CAAAG-59825.
4Greenhouse Gas Protocol, abrufbar unter http://go.nwb.de/b8gy3.
5Beispielsweise unter Umweltbundesamt, ProBas, Prozessorientierte Basisdaten für Umweltmanagementsysteme, abrufbar unter http://go.nwb.de/bjp5o.
6„Tue Gutes und rede darüber“ ist der Leitspruch der Nachhaltigkeitskommunikation, mit dem – bei Einhaltung gewisser Spielregeln – das Klimaschutzengagement erfolgreich für Werbe- und PR-Maßnahmen eingesetzt werden kann.
7Vgl. den vorherigen Abschnitt zu den Möglichkeiten der Aneignung dieser Kenntnisse.
8Vgl. für ausführliche Darstellungen zur Prüfung von Berichten aus dem Bereich der Nachhaltigkeit Völker-Lehmkuhl/Reisinger, Wegweiser Nachhaltigkeit, Praxisorientier Überblick zu Berichterstattung und Prüfung, 2019.
9Vgl. IDW Positionspapier: Vorformulierte Bescheinigungen, abrufbar unter http://go.nwb.de/pmika.
10Vgl. für mögliche Prüfungsnachweise Völker-Lehmkuhl/Reisinger, Wegweiser Nachhaltigkeit, Praxisorientier Überblick zu Berichterstattung und Prüfung, 2019.