IFRS Foundation: Startschuss für eine global anerkannte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Treuhänder der IFRS Foundation haben im September 2020 ein Konsultationspapier zum Thema „Sustainability Reporting“ [1] veröffentlicht, welches den möglichen Beitrag der Organisation zur Entwicklung international akzeptierter Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergründen sucht.

Mit Blick auf die schiere Zahl von 584 Rückmeldungen ist ein überwältigendes Interesse festzustellen, welches sich nicht nur aus dem Engagement global agierender Institutionen, Verbänden, Standardsettern und Unternehmen speist, sondern auch sehr viele Privatpersonen zu einem Diskussionsbeitrag veranlasst hat. In Form eines sog. feedback statement sollen die erhaltenen Rückmeldungen zusammengefasst und der Tenor herausgearbeitet werden. Abseits dieser Detailanalyse kann das Ergebnis bereits indirekt abgeleitet werden: Die IFRS Foundation sieht sich bestärkt und zugleich veranlasst, sich im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu engagieren. Auf Basis einer ersten Nachschau im Februar 2021 wurde durch die Treuhänder eine starke Nachfrage nach einheitlichen Standards herausgearbeitet, gefolgt von Pressemitteilungen im März 2021, denen zufolge nun der Aufbau entsprechender Strukturen wie beispielsweise eines Sustainability Standards Board beabsichtigt sei. Einen entscheidenden Anschub leistete hierbei auch die IOSCO mittels einer im Februar 2021 veröffentlichten Stellungnahme, [2] die sich klar für eine entsprechende Positionierung der IFRS Foundation ausspricht.

II. Eckpunkte des Konsultationspapiers

1. Überblick

Den Ausgangspunkt für die zur Diskussion gestellten Vorüberlegungen der IFRS Foundation bildet eine Situationsanalyse, die den aktuellen Bedarf an Regelungen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung umreißt und diesem das aktuell verfügbare Spektrum an Regelungen, Richtlinien und Rahmenwerken gegenüberstellt. Hieraus leitet die IFRS Foundation alternative Handlungsoptionen ab, die jeweils einen unterschiedlichen Nutzen für die weiteren Entwicklungsschritte hin zu einer konsistenten und vergleichbaren Berichterstattung versprechen. Als vielversprechendste Option könne sich die Institutionalisierung eines Sustainability Standards Board (SSB) erweisen, welche angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden Rückmeldungen offenbar eine breite Unterstützung findet. Zentral hierfür sei eine enge Verzahnung des SSB mit bereits existierenden Institutionen und Initiativen, deren Regelungen lokal wie global bereits einen gewissen Reifegrad aufweisen und Beachtung finden. Für ein fokussiertes Vorgehen, welches möglichst schnell Ergebnisse zeitigt, werden schließlich Vorüberlegungen zum Anwendungsbereich eines SSB-Regelwerks vorgestellt.

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2. Situationsanalyse

Die IFRS Foundation hatte bereits im Oktober 2019 eine Arbeitsgruppe ( task force) ins Leben gerufen, die sich seitdem mit dem aktuellen Stand und den Entwicklungsfeldern der Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst. Ein solcher Vorstoß ergab sich aus der fünf-Jahres-Rückschau zur Strategie der IFRS Foundation und der hieraus abgeleiteten Neuausrichtung. Die Arbeitsgruppe trat im Rahmen ihrer Arbeit in den informellen Austausch mit Investoren, Unternehmen, Zentralbanken, Marktregulierungsbehörden, Gesetzgebern und Vertretern des Berufstands der Wirtschaftsprüfer. Hieraus konnte ein Überblick zu den oftmals divergierenden Perspektiven der einzelnen Stakeholder abgeleitet werden, welcher Eingang in das Konsultationspapier gefunden hat.

Beginnend mit der Gruppe der Investoren wird eine überaus dynamische Bedarfssteigerung an konsistenten, verlässlichen und vergleichbaren Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten und Klimarisiken identifiziert. Der Ursprung dieser Entwicklung liegt im zunehmend artikulierten, zumindest aber antizipierten Kundeninteresse, welches seitens institutioneller Investoren zu berücksichtigen ist. Für einen langfristigen Anlageerfolg einerseits und ethisches Handeln andererseits wird ein hinreichendes Informationsangebot benötigt, welches schlicht nicht in der geforderten Güte existiere. Dies erschwere eine fundierte Entscheidungsfindung und letztlich die Rechenschaft für bereits getroffene Entscheidungen. Diese Informationsnachfrage überwälze sich sodann auf die berichtenden Unternehmen, die sich zugleich zunehmender Regulatorik und einem originären Kunden- sowie Investoreninteresse ausgesetzt sehen. Eng hiermit verbunden entwickle sich ein stärkeres Bewusstsein für die Notwendigkeit, Nachhaltigkeitsaspekte als Teil der Managementaufgabe zu begreifen und einzufordern. Ziele und die Messung von Zielerreichungsgraden erfordern vergleichbare und qualitätsgesicherte Messgrößen, die durch eine effiziente Form der Berichterstattung an die Adressaten kommuniziert werden müssten, nach aktueller Wahrnehmung aber nicht werden. Unternehmen sähen sich überdies einer zunehmenden regionalen Diversifizierung von Berichtserfordernissen und regulatorischen Eingriffen ausgesetzt, welche die Frage aufwerfe, abS. 125 wann beziehungsweise in welchem Maße dies mit einer Verzerrung von Wettbewerbsfähigkeit einhergehe.

Zentralbanken würdigen Nachhaltigkeitsaspekte und Klimarisiken ganz überwiegend unter dem Aspekt der Finanzstabilität des betreffenden Währungsraumes. Dies übersetzt sich in Folgenabschätzungen und Risikoanalysen in der Form von Stresstests, die die Wirkung von Wettergroßereignissen bis hin zu langfristigen klimatischen Trends auf die Finanzmärkte und die angeschlossenen Akteure simulieren. Als strategische Antwort auf die negativen Effekte des Klimawandels richtet sich der Fokus mehrerer Initiativen und Zusammenschlüsse auf die Transformation des Finanzmarkts hin zu Investitionsalternativen mit geringem fossilen Ressourcenverbrauch und perspektivisch CO 2-neutralem footprintMarktregulierungsbehörden nehmen eine überwiegend regionale, mit Blick auf Europa eine supra-nationale Sicht ein. Gerade in Europa und China sei ein starkes Engagement zu beobachten, welches sich an als verbindlich erklärten Zielsetzungen zur Folgeneindämmung oder gar Klimaneutralität festmachen lasse. Hinzu komme eine flankierende nationale Gesetzgebung. In Summe führe dies zur Notwendigkeit für Unternehmen, ihre jeweiligen Geschäftsmodelle in Einklang mit diesen Zielsetzungen und Vorgaben zu bringen. Eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die imstande sein soll, über den diesbezüglichen Erfolg eines Unternehmens Auskunft zu geben, müsse nicht nur vergleichbar und konsistent sein, sondern auch glaubhaft und verlässlich. Wirtschaftsprüfer könnten hierbei eine entscheidende Rolle spielen, da diese über Methodenwissen und Erfahrung in der Prüfung komplexer Sachverhalte verfügen.

Dieser vielfältigen und vielschichtigen Nachfrage an Informationen steht nach Ansicht der IFRS Foundation derzeit ein ebenso diversifiziertes Angebot an Rahmenwerken, Regelungen und Messgrößen gegenüber, welche sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Adressaten orientiere. Dieses umfasse non-financial standardsetting, Rahmenkonzepte für nichtfinanzielle Informationen bis hin zu Regelwerken für eine klimabezogene Berichterstattung. Dabei sei mitnichten eine Investororientierung das dominierende Konzept für die Abgrenzung des Adressatenkreises, sondern reiche bis hin zur Ausrichtung an der gesamten Öffentlichkeit. Einen weiteren Multiplikator stelle das Nebeneinander nationaler und globaler Initiativen dar. Diese Vielfalt berge die Gefahr einer Fragmentierung von Konzepten und Regelungen, die der Forderung nach Vergleichbarkeit und Konsistenz entgegenstehe.

Diese Befunde vor Augen stellt die IFRS Foundation mögliche eigene Beiträge für eine Problembewältigung heraus. Zentral sei die in der Vergangenheit demonstrierte Befähigung, international akzeptierte Standards für die externe Rechnungslegung zu entwickeln. Dieser Leistungsnachweis fuße auf der engen Verbindung zu und stetem Austausch mit Regulatoren und Regierungen. Der Entwicklungsprozess von IFRS basiere zudem auf einem transparenten, normierten und einer starken Governance unterliegendem Vorgehen, welches ein breites Spektrum von Stakeholdern einbinde und für Zwecke der Entwicklung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung adaptiert werden könne. Auf der Grundlage eines entsprechenden Mandats sieht sich die IFRS Foundation in Summe gerüstet, Entwicklungsstränge koordinativ einzuhegen und ein global einheitliches und akzeptiertes Normenset zu erarbeiten.

3. SSB als sinnvollste Handlungsoption

Im Rahmen des Konsultationspapiers werden drei grundlegende Handlungsoptionen für die IFRS Foundation erörtert. Der Erhalt des status quo, den man auch als Unterlassensalternative bezeichnen könnte, berge das geringste Risiko des Scheiterns. Zugleich werde so aber keinerlei Beitrag zur Überwindung der identifizierten Herausforderungen geleistet. Diese betreffen auch und insbesondere IFRS-Anwender, deren Ruf nach Vereinheitlichung und Komplexitätsreduktion man somit ignorieren würde. Die zweite Alternative könne darin bestehen, die unterschiedlichen Initiativen und Entwicklungen von außen zu begleiten und zu unterstützen, mit dem Nebenziel eines harmonisierenden Einwirkens. Neben der Frage, ob dies einen entscheidenden Effekt zeitigen kann, bestehe gar das Risiko einer Komplexitätssteigerung aufgrund einer weiteren Stimme am Besprechungstisch. Als dritte Alternative wird die Schaffung eines SSB zur Diskussion gestellt, dessen Arbeit auf den schon existierenden Ergebnissen bestehender Akteure aufsatteln könne. Ausweislich des eingangs schon nachgezeichneten Stimmungsbilds haben sich die Kommentatoren des Konsultationspapiers offenbar klar für die dritte Alternative ausgesprochen. Damit folgt die Öffentlichkeit dem von der Arbeitsgruppe und den Treuhändern der IFRS Foundation favorisierten Lösungsansatz, welcher den SSB als Schwester-Institution zum IASB sieht und der den gleichen Governance-Strukturen unterläge. Als primäre Stoßrichtung für die Anfangszeit des SSB wird eine Konzentration auf Klimarisiken und eine hiermit in Zusammenhang stehende Berichterstattung vorgeschlagen. Als notwendige Voraussetzungen für eine effektive Arbeit des SSB und die Akzeptanz erarbeiteter Normen hat die IFRS Foundation eine Reihe von Erfolgsfaktoren identifiziert. Allem voran bedürfe es eines klaren Mandats, getragen von einer breiten Unterstützung durch Regulatoren, Normengeber, Regierungen, Aufsichtsbehörden, Unternehmen und Investoren. Zentral sei zudem die Kooperation mit bestehenden regionalen Initiativen, um eine globale Einheitlichkeit und Komplexitätsreduktion zu erzielen. Weiterhin bedürfe es einer angemessenen Mittelausstattung, letztlich auch zur Akquise benötigter Expertise in den Institutionen der IFRS Foundation sowie insgesamt zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Organisation als Ganzes. Entscheidend sei zudem die Schaffung einer kooperativen Kultur zwischen SSB und IASB, damit Synergien gehoben werden können.

4. Verhältnis eines SSB zu anderen Institutionen und Initiativen

Die Entwicklung einheitlicher Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einerseits und die als erfolgskritisch deklarierte Zusammenarbeit mit schon existierenden Initiativen und Institutionen andererseits beschreibt letztlich ein Spannungsfeld, welches die IFRS Foundation gewinnbringend aufzulösen sucht. Dieser Versuch gehe auf Hinweise von Stakeholdern zurück, man dürfe das aktuelle Momentum nicht S. 126durch die Inthronisierung einer bisher außenstehenden Institution abwürgen, welche eben noch nicht das gleiche fachliche Wissen besitze beziehungsweise erarbeitet habe. Schon existierendes Knowhow müsse für schnelle Fortschritte in der Sache genutzt werden. Als zentrale Referenzpunkte werden die Vorarbeiten der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Financial Stability Board (FSB), des Sustainability Accountings Standards Board (SASB), der Global Reporting Initiative (GRI), des Climate Disclosure Standards Board (CDSB), des International Integrated Reporting Council (IIRC) und des Climate Disclosure Project (CDP) genannt. Die fünf zuletzt genannten Organisationen haben explizit den Willen zur Zusammenarbeit bekundet. In der Pressemitteilung der IFRS Foundation vom  [3] wird zudem auf deren Arbeitspapier mit dem Titel „Reporting on enterprise value - Illustrated with a prototype climate-related financial disclosure standard“ [4] verwiesen, welches neben der Arbeit der TCFD als Orientierungspunkt für den SSB dienen könne.

5. Anwendungsbereich von SSB-Regelungen

Unter dem Motto „climate-first approach“ wird im Rahmen des Konsultationspapiers die kurzfristige Stoßrichtung vorgegeben. Diese Maßgabe gründet auf den informellen Rückmeldungen, die eine klimabezogene Nachhaltigkeitsberichterstattung als vordringlichste und zeitkritische Aufgabe nahelegten. Klimarisiken werden als finanzielle Risiken eingestuft, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen unmittelbar beeinflussen können und somit für Investoren, die eine langfristige Anlageperspektive verfolgen, von erheblicher Bedeutung sind. Dieser Befund gelte aufgrund zunehmender behördlicher Eingriffe kraft Gesetzgebung oder sonstiger Auflagen, die Unternehmen zur Transformation des Geschäftsmodells hin zur Klimaneutralität zwingen, sei es direkt aufgrund der erlassenen Regelungen oder aber mittelbar, aufgrund der Veränderung des Beschaffungs- und/oder Absatzmarkts. Was genau in diesem Zusammenhang als berichtspflichtige Information zu verstehen sei, müsse sich aus der nachgelagerten Arbeit des SSB ergeben. Jedenfalls sehe man diese als eine Art Nukleus an, der um eine breitere Palette an nachhaltigkeitsbezogenen Informationen ergänzt werden könne.

Das somit beschriebene Motiv für die anfängliche Eingrenzung des Anwendungsbereichs soll durch eine klare Definition der Zielsetzung ( objective) und der für die Zielerreichung notwendigen Schritte konzeptionell strukturiert werden. Vergleichbar mit dem Rahmenkonzept der IFRS seien qualitative Merkmale ( qualitative characteristics) zu erarbeiten, die sich an den Vorarbeiten der TCFD, des SASB, IIRC und der Sustainable Development Goals Disclosures recommendations (SDGD) orientieren könnten. Zentral in diesem Zusammenhang sei ein Wesentlichkeitskonzept, welches berichtpflichtige Inhalte determiniere. Die unter der Ägide der IFRS Foundation entwickelten Normen sind klar auf die Entscheidungsnützlichkeit für einen auf finanziellen Erwägungen basierenden Alternativenvergleich (Investition/Desinvestition/Halten) ausgerichtet. Hieran anknüpfend befürworteten manche Stimmen eine Ausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an möglichen finanziellen Effekten, die sich aus als relevant erachteten Ereignissen (z. B. Klimawandel) ableiten könnten. Eine andere Sicht möchte diese rein selbstbezogene Perspektive durch das Prinzip der sog. double materiality erweitern. Hiernach wären auch relevante Folgen aus der Interaktion des Unternehmens mit seiner Umwelt berichtspflichtig, wie dies beispielsweise in der EU nach Maßgabe der CSR-Richtline bereits der Fall ist. Gewicht erlange dieses Konzept durch das zunehmende Bewusstsein von Privatinvestoren für Umweltbelange, die in eine entsprechende Informationsnachfrage auch in Richtung institutioneller Investoren mündet und gegebenenfalls entsprechende Rechenschaftspflichten auslöse. Eine altruistische Motivation sei dabei konsistent mit dem Verlangen nach einer langfristig positiven Wertentwicklung, die einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt erfordere. Andernfalls drohe letztlich der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Nach Ansicht der IFRS Foundation würde in der Anfangsphase die Orientierung an einem double-materiality-Konzept eine hohe Bürde darstellen, da die hiermit einhergehende Ausweitung des Anwendungsbereichs überfordernd wirken könne. Stattdessen wird ein gradualistischer Ansatz befürwortet. Beginnend mit der eingangs als drängend identifizierten Aufgabenstellung (unternehmenszentrische und investororientierte Abgrenzung berichtspflichtiger Informationen) könne man schrittweise die Perspektive hin zu einem double materiality-Konzept erweitern, die auch die Effekte auf die Unternehmensumwelt einschließe.

Für eine glaubwürdige Rolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedürfe diese einer externen Qualitätssicherung ( external assurance), die die Konsistenz und Vergleichbarkeit sicherstelle. Analog zur Abschlussprüfung ist hierfür ein Soll-Objekt erforderlich, das ganz grundlegend zunächst ein Rahmenkonzept und sodann gegebenenfalls spezifische Vorgaben in Form von Berichterstattungsstandards voraussetzt. Im Kontext nachhaltigkeitsbezogener Information sei zu erwarten, dass neue methodische Kompetenzen z. B. in den Reihen der Wirtschaftsprüfer entwickelt werden müssen. Die enge Verbindung der IFRS Foundation mit dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) stelle diesbezüglich eine Chance dar, den Aspekt der Prüfung und Prüfbarkeit im Rahmen einer Standardentwicklung zu berücksichtigen.

II. Aktuelle Orientierungspunkte für die weitere Entwicklung

Entsprechend der jüngsten Pressemitteilung [5] sind die aktuellen Bemühungen auf die zeitnahe Schaffung eines SSB unter dem Dach der IFRS Foundation gerichtet. Hierzu sollen die oben genannten Initiativen und Organisationen eng eingebunden werden, um den propagierten kooperativen Ansatz umzusetzen. Als fachliche Orientierungspunkte können aktuell die Vorarbeiten der TCFD sowie der von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB entwickelte Prototyp eines finanziellen, klimabezogenen Standards gelten (siehe Kap. II.4.).

Fundstelle(n):
PiR 4/2021 Seite 124
NWB HAAAH-74869


1Derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/046vi.

2Derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/86wvz.

3Derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/69w3r.

4Derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/5y408.

5Derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/nnbo7.

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