Quo vadis nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung? – Entwurf der EU-Kommission zur Reform der CSRD-Richtlinie
Die seit dem Geschäftsjahr 2017 geltenden Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung vermögen nach Ansicht der EU-Kommission nicht länger die zwischenzeitlich erweiterten, nachhaltigkeitsbezogenen Informationsbedarfe verschiedener Stakeholder zu erfüllen. Viele Unternehmen berichten nicht, nicht hinreichend oder in einem schwer find- und auswertbaren Format. Dies erschwere die Kapitalallokation in Richtung umweltvorteilhafter sowie sozial nachhaltig wirtschaftender Unternehmen. Dies soll sich nun ändern. So sollen der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich erweitert sowie die Berichterstattung formal – soweit möglich – vereinheitlicht werden.
Der von der EU-Kommission am vorgelegte Entwurf für eine Novellierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll hier Abhilfe schaffen. Fraglich ist, ob die intendierte Zielerreichung mit dem vorliegenden CSRD-Gesetzentwurf gelingt bzw. ob diese nicht anderweitig sogar besser und unbürokratischer erreicht werden könnte.
Sofern ein Erfordernis zur staatlichen Intervention mit einem wohl zunehmenden regulatorischen Verpflichtungsumfang anerkannt wird, wird dies zumindest mit der Erwartung einer weitest möglichen Harmonisierung und Synthese gegenwärtiger und zukünftiger nachhaltigkeitsbezogener Regularien verbunden. U. a. sollte daher das auf europäischer und auf nationaler Ebene vorgesehene Lieferkettengesetz ebenfalls stringent in diesen Bezugsrahmen eingebettet werden.
Zur Vermeidung von Redundanzen schließt dies die Zulässigkeit der Bündelung von Berichtsinhalten sowie des Verweises auf an anderer Stelle offengelegte Informationen ein.
In Anlehnung an den Triple-Bottom-Line-Ansatz sollte der Bereich Ökonomie gegenüber den Themen Ökologie und Soziales im Gleichgewicht bleiben.
Fundstelle(n):
BBK 2021
NWB QAAAH-90732