Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet KöMoG
Wettbewerbsfähigkeit stärken
Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erhalten dann die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.
Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte. Dies könne im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Globaleres Handeln
Das Gesetz erweitert den räumlichen Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes über den Europäischen Wirtschaftsraum hinaus. Zudem soll es Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern.
Änderungswünsche des Bundesrates aufgegriffen
Der Bundestag hat bei Verabschiedung des Gesetzes am 21.5.2021 zahlreiche Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf aufgegriffen.
Hinweis:
Lesen Sie aus der Vorabveröffentlichung in der NWB 26/2021 die Beiträge von Strahl, Chancen und Risiken einer Option nach § 1a KStG, NWB 26/2021 S. 1849 sowie von Nagel/Schlund, KöMoG: Die neue Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, NWB 26/2021 S. 1874.
Beachten Sie auch unsere Arbeitshilfe zum KöMoG von Kusch, Option nach § 1a KStG (KöMoG): Wahl der Rechtsform – Checkliste und Berechnungsschema.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 25.6.2021 sowie NWB Datenbank (il)