Wichtige Änderungen des Wachstumschancengesetzes
Die wichtigsten beschlossenen Änderungen im Querschnitt:
- § 7 Abs. 2 EStG: befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
- § 7 Abs. 5a EStG: befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA in Höhe von 5 % für Wohngebäude
- § 7b ESG: Verlängerung des Förderungszeitraums bis 1.10.2029 und Anhebung der Baukostenobergrenze auf 5.200 € sowie der Bemessungsgrundlage auf 4.000 € je qm Wohnfläche
- § 7g Abs. 5 EStG: Erhöhung der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter auf 40 % der Investitionskosten
- § 10d Abs. 2 EStG: befristete Erhöhung der Prozentgrenze für den Vortrag von Verlusten, die den Sockelbetrag von 1 Mio. € bzw. 2 Mio. € bei Ehegatten überschreiten, auf 70 %
- § 141 AO: Erhöhung der Schwellenwerte auf 800.000 € (Umsatzgrenze) und 80.000 € (Gewinngrenze)
- § 1a KStG: Aufhebung der Beschränkung des Kreises der begünstigen Personengesellschaften für die Option zur Körperschaftsbesteuerung
- § 24 GrEStG: Sicherstellung der Anwendbarkeit der §§ 5 und 6 GrEStG, auch nach Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024
- § 14 Abs. 1 bis 3 UStG: Einführung der E-Rechnungspflicht
- § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG: Anhebung der Ist-Besteuerungsgrenze auf 800.000 €
- FZulG: Erweiterung des Katalogs der förderfähigen Aufwendungen sowie betragsmäßige Erhöhung
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