Steuerliche Regelungen zur Förderung von Investitionen bei Unternehmen - Aktuelle Entwicklungen nach dem Wachstumschancengesetz

Eines der zurzeit beherrschenden Themen in Politik und Presse ist die schwache wirtschaftliche Situation Deutschlands im Allgemeinen und die ausbleibenden Investitionen im Speziellen. Verglichen mit anderen Nationen verliert Deutschland als Investitionsstandort zunehmend an Attraktivität und so sind die Rufe nach Anreizen für Investitionen hierzulande kontinuierlich lauter geworden. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung mit dem sog. Wachstumschancengesetz entgegentreten.

I. Einleitung

Der Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes vom 2.10.2023 sah ein jährliches steuerliches Entlastungsvolumen von 7 Mrd. € vor. Neben der Änderung verschiedener bestehender steuerlicher Förderungen sollte eine sog. Klimaschutz-Investitionsprämie gänzlich neu eingeführt werden. Da der Regierungsentwurf allerdings aus Sicht der Länder deren Haushalte zu stark belastet hätte, verlangte der Bundesrat die Einberufung eines Vermittlungsausschusses. In das dadurch verlängerte Gesetzgebungsverfahren fiel die Entscheidung des BVerfG, das eine Umwidmung von Corona-Mitteln in den Klimafonds der Bundesregierung für nichtig erklärte. Die Entscheidung hatte zur Folge, dass im Bundeshaushalt Mittel von rund 60 Mrd. € „fehlten“ und daher der Haushaltsgesetzgeber an anderer Stelle sparen musste.

In der Konsequenz wurde im Vermittlungsausschuss nicht nur die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie vollständig gestrichen, sondern auch weitere angedachte Steuerermäßigungen, wie die der Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie der Ausweitung des Verlustrücktrags, wurden nicht umgesetzt. Andere Maßnahmen wurden teils lediglich in geringerem Maßstab beschlossen, um die Wirkung auf die öffentlichen Haushalte zu mindern. So schmolz das Entlastungsvolumen von ursprünglich geplanten 7 Mrd. € auf „nur“ noch 3,2 Mrd. € zusammen. Dieser Kompromiss wurde vom Bundestag am 23.2.2024 beschlossen. Am 22.3.2024 erfolgte schließlich die Zustimmung des Bundesrats.

Auch wenn das Wachstumschancengesetz somit nicht den ursprünglich angedachten Umfang hat, enthält es doch eine Reihe von wichtigen Maßnahmen zur steuerlichen Investitionsförderung. Hervorzuheben ist die

  • Ausweitung der Forschungszulage,
  • (vorübergehende) Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude,
  • Verlängerung der Sonderabschreibung auf Mietwohnungsneubauten und
  • die Ausweitung der Sonderabschreibung nach 7g Abs. 5 und 6 EStG.

Daneben wurden verschiedene Grenzwerte angehoben, wie z. B. die Unschädlichkeitsgrenze von Photovoltaikanlagen für Zwecke der erweiterten Grundstückskürzung bzw. der Steuerfreistellung von Wohnungsgenossenschaften oder des maximalen Listenpreises von steuerlich förderbaren Elektro- und Hybridfahrzeugen. Dies entschärft die mit den bisherigen Grenzwerten verbundenen Investitionshindernisse.

Neben den im Wachstumschancengesetz überarbeiteten Maßnahmen bringt das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) mit Wirkung ab dem 1.1.2024 eine signifikante Überarbeitung der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Die neue Regelung sollte zahlreichen Unternehmen die Möglichkeit geben, wettbewerbsfähige, steuerlich geförderte Gehaltspakete für ihre (neuen) Mitarbeiter zu schnüren. Angesichts des immensen Fachkräftemangels stellt die Neufassung des § 19a EStG eine wichtige steuerliche Unterstützung für Investitionen in Humankapital dar.

Über die genannten Förderungen hinaus bestehen zahlreiche weitere unveränderte steuerliche Regelungen, die anreizende Wirkung auf Investitionen haben. Besondere Relevanz kommen den Rücklagen nach § 6b EStG und R 6.6 EStR für Ersatz-Investitionen, der beschleunigten steuerlichen Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter oder dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1-4 EStG zu. Diese steuerlichen Regelungen zur Förderung von Investitionen bei Unternehmen sollen – unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen – im Themenspecial vorgestellt werden.

II. Fazit

Die im Themenspecial dargestellten steuerlichen Fördermaßnahmen können für einen breiten Unternehmenskreis notwendige Investitionen erleichtern. Zu beachten ist, dass die verschiedenen diskutierten beschleunigten AfA-Verfahren wie auch der IAB bzw. die steuerfreien Rücklagen über die Totalperiode betrachtet grds. nicht zu einer tatsächlichen Steuerersparnis, sondern lediglich zu einem Steueraufschub führen. Allerdings können die resultierenden Liquiditätsvorteile insbesondere bei jungen Unternehmen einen maßgeblichen Effekt für deren weitere Entwicklung entfalten. Die steuerlichen Regelungen zur Ersatzbeschaffung hingegen helfen regelmäßig etablierten Unternehmen, die (unmittelbare) Besteuerung von in der Vergangenheit gebildeten, oft erheblichen stillen Reserven zu verhindern. Auch die ausgeweiteten Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung bieten tatsächlich „nur“ Liquiditätsvorteile, allerdings sind diese von essenzieller Bedeutung, um z. B. „dry income“ zu verhindern.

Eine tatsächliche und durch das Wachstumschancengesetz auch erheblich erweiterte Förderung bietet die steuerliche Forschungszulage. Neben diesen direkten Fördermaßnahmen hat der Gesetzgeber durch die Anhebung der Unschädlichkeitsgrenzen für Photovoltaikanlagen bei Immobilienunternehmen und der Anforderungen an den Listenpreis von Elektrofahrzeugen steuerliche Investitionshindernisse beseitigt.

Abschließend bleibt damit festzuhalten, dass der Gesetzgeber neue Investitionsanreize – oft verbunden mit gesellschaftspolitischen Zielen wie z. B. dem Neubau von Mietwohnungen oder der Erreichung von Klimaschutzzielen – geschaffen hat. Allerdings zeigt bereits das im Rahmen des Vermittlungsausschusses mehr als halbierte Volumen des Wachstumschancengesetzes, dass noch weitere steuerliche Regelungen zur Förderung von unternehmerischen Investitionen möglich wären. In Anbetracht der jüngeren Prognosen für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wären solche weiteren Impulse mehr als wünschenswert.

Das Themenspecial aus dem Paket NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB gibt einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Regelungen zur Förderung von Investitionen bei Unternehmen. Zudem verdeutlichen Beispiele die Komplexität der relevanten Vorschriften. Das vollständige Themen-Special finden Sie als Abonnent in der NWB Datenbank unter NWB EAAAJ-66897.

 

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