Jetzt: Neue Kommentierungen im EStG Online-Kommentar

Vor der Sommerpause haben noch zahlreiche Gesetze den Bundesrat passiert. Jetzt sind die ersten neuen Vorschriften im EStG Kommentar in der Online-Fassung kommentiert, andere Vorschriften wurden aktualisiert.

§ 19a Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen

19a EStG wurde durch das Fondsstandortgesetz v. 3.6.2021 neu eingeführt. Die Anwendung des neuen § 19a EStG führt dazu, dass geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen auf ArbN nicht sofort bei Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt versteuert werden müssen. § 19a EStG wirkt damit aus wirtschaftlicher Sicht wie eine Stundung. Die Norm wurde zur Förderung der Mitarbeitergewinnung sowie Stärkung der Mitarbeiterbindung eingeführt. Insbesondere sog. Startup-Unternehmen sollen durch Anwendung des § 19a EStG hochqualifizierte Fachkräfte gewinnen können. Zusätzlich soll durch die vermehrte Gewährung von Vermögenbeteiligungen auch die Vermögensbildung der ArbN verbessert werden. Die zeitlich nachgelagerte Besteuerung verhindert die Besteuerung in einem Zeitpunkt, in dem dem ArbN zwar die Vermögensbeteiligung, aber noch keine liquiden Mittel zugeflossen sind.

Lesen Sie dazu die Kommentierung von Merx in KKB, § 19a EStG EAAAH-64492

Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften – § 50c

50c EStG wurde durch das AbzStEntModG eingeführt und soll im Kern die bisher in den Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 des § 50d EStG enthaltenen (verfahrensrechtlichen) Regelungen zur Entlastung bei Abzugsteuern fortführen, ändert deren bisherige Regelungssystematik allerdings in Teilen mit erheblichen Auswirkungen für die Praxis. Im Rahmen des ATAD-UmsG wurde die Norm bereits kurz nach deren Inkrafttreten erstmals geändert. Hintergrund war, dass im Gesetzgebungsprozess zu § 50c EStG zuerst vorgesehen war, Freistellungsbescheinigungen erst „ab Ausstellung“ gelten zu lassen und der Finanzausschuss des Bundestages eine Beibehaltung der bisherigen Rechtslage – namentlich der Ausstellung „ab Antrag“ – vorgeschlagen hatte, die letztlich auch so Gesetz wurde.

Im Zuge dessen hätte jedoch das Verbot der Änderung einer Steueranmeldung in § 50c Abs. 2 Satz 3 EStG ebenfalls insofern geändert werden müssen, als das Freistellungsbescheinigungen nun doch weiterhin rückwirkend erteilt werden können. Im Rahmen des ATAD-UmsG wurde der Regelungsbedarf derart nachgeholt, dass die Änderung einer Steueranmeldung ausnahmsweise doch zulässig ist, wenn eine Freistellungsbescheinigung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht erteilt wurde.

Lesen Sie dazu die Kommentierung von Gebhardt in KKB, § 50c EStG LAAAH-64604

§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g

Im Rahmen des AbzStEntModG wurde § 50d EStG umfassend geändert; insbesondere wurden die bisherigen Abs. 1, 2 und 4-6 in § 50c EStG überführt, § 50d Abs. 3 EStG grundlegend verändert und der bisherige Abs. 1 Satz 11 wortgleich in einen neuen Abs. 11a überführt. Durch das ATAD -UmsG  wurde zudem eine neue Nr. 3 an § 50d Abs. 9 EStG angefügt, die vornehmlich eine Minder- oder Nichtbesteuerung infolge von Betriebsstättenzuordnungskonflikten und „AOA-mismatches“ durch Aufhebung einer DBA-Freistellung verhindern soll. Zuletzt wurde durch das KöMoG ein neuer Abs. 14 eingeführt, der eine Nichtbesteuerung infolge der Option nach § 1a KStG verhindern soll.

Lesen Sie dazu die Kommentierung von Gebhardt in KKB, § 50d EStG VAAAH-64605


Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der vielen Aktualisierungen. Überarbeitet wurden unter anderem auch die Kommentierungen zu

Buchcover "Einkommensteuergesetz Kommentar"

Einkommensteuergesetz Kommentar online

Herausgeber: Prof. Dr. jur. Hans-Joachim Kanzler, RA StB, Prof. Dr. jur. Gerhard Kraft, Dipl.-Kfm., StB, WP, Prof. Dr. jur. Swen Oliver Bäuml, StB, Wirtschaftsjurist, Prof. Dr. rer. pol. Franz Jürgen Marx, StB, Prof. Dr. rer. pol. Frank Hechtner, Dipl.-Ökonom, Dr. Stephan Geserich, Richter am BFH, und einem namhaften Autorenteam, das sich insbesondere aus Experten aus Beraterpraxis und Finanzrechtsprechung zusammensetzt.

Praxisgerecht und immer aktuell: Der EStG-Kommentar mit regelmäßiger Aktualisierung im Internet.

Preis: 15,50 €

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.