Kinderbetreuungskosten während der Corona Pandemie
Grundsätzlich gilt, dass Kinderbetreuungskosten zu 2/3 bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Dabei ist zu beachten, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf, nur die Kosten der persönlichen Fürsorge zum tragen kommen und ein Nachweis über die gezahlten Kosten vorliegen muss. Besonderheiten gibt es allerdings bei Kindern mit einer Schwerbehinderung, diese bleiben hier unberücksichtigt.
Fiktive Kosten für die Betreuung
Was passiert z. B. im Lockdown, wenn der Kindergarten zu hat und der Steuerpflichtige die Betreuungsleistung selbst übernehmen muss? Oft kommt die Frage auf, ob man die fiktiven Kosten durch die selbsterbrachten Betreuungsleistungen oder durch den hieraus resultierenden Verdienstausfall nicht steuermindern ansetzten kann.
Hier gibt es leider kein Interpretationsspielraum innerhalb des Einkommensteuergesetzes, denn Kinderbetreuungskosten können nur insoweit abgesetzt werden, wie ein Beleg über entsprechende Zahlungen an eine Betreuungsstätte oder Betreuungsperson vorliegen.
Beitragserlass durch die Kommunen
Dies gilt auch für die Beiträge, die von den Kommunen aufgrund der Kindergartenschließungen und Notbetreuung erlassen wurden. Keine Zahlung - und somit auch keine Belastung für den Steuerzahler – keine Einkommensteuerminderung.
Viele Arbeitnehmer sind auf die Betreuungsleistung jedoch angewiesen und greifen in Zeiten der Notbetreuung auf die Großeltern, Verwandten oder auch Bekannten zurück und wollen dies entsprechend entlohnen oder mindestens die Fahrtkosten erstatten. Dabei sollte auch der Ansatz in der Steuererklärung nicht unberücksichtigt bleiben.
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Um Ihnen eine Information an die Hand zu geben, die Ihnen hilft die nötigen Vereinbarungen im Blick zu behalten, haben wir in unserer Datenbank die Arbeitshilfe „Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten – Übersicht“ griffbereit. Der Grundlagenbeitrag „Kinderbetreuungskosten“ von Frau Nolte zielt ebenfalls direkt auf das Thema ab.
Die Arbeitshilfe verschafft Ihnen einen schnellen und bequemen Überblick über das Thema und geht unter anderen auf folgende Punkte eine:
- Voraussetzung für den Abzug für Kinderbetreuungskosten
- Begriff des Kindes
- Art der Dienstleistung
- Besonderheiten bei bestimmten betreuenden Personen, hierbei u.a. Angehörige - Aufwendungen
- Abzugsberechtigung
- Besonderheiten zum Nachweis der Aufwendungen, etc.
Diese Arbeitshilfe sowie die weiteren Produkte sind unter anderem Bestandteil von NWB PRO und unter folgenden Links verfügbar:
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