Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer
Antworten für eine rechtssichere Gestaltung und Beratung (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht)
In Zeiten der COVID-19-Pandemie gehören Homeoffice und mobiles Arbeiten längst zum beruflichen Alltag dazu. Viele Unternehmen wollen auf diesem Wege Kontakte reduzieren und so die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen. Durch die vermehrte Nutzung dieser für viele „neuen“ Art des Arbeitens nimmt auch der Beratungsbedarf rund um häusliches Arbeitszimmer, Homeoffice und mobiles Arbeiten rasant zu – sowohl in puncto steuerrechtlicher, bilanzsteuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Betrachtung als auch hinsichtlich organisatorischer Fragen. Die Neuerscheinung "Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer" beantwortet die wichtigsten Fragen für eine rechtssichere Gestaltung und Beratung im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Abgerundet wird das Buch durch Online-Arbeitshilfen wie Vertragsmuster, Merkblätter, Checklisten sowie einem Berechnungsprogramm.
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Flexibles Arbeiten von Zuhause ist in Zeiten von Corona in vielen Fällen Alltag geworden und wird auch zukünftig nicht wegzudenken sein. Von einem gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice, wie er vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Gesetzentwurf ursprünglich einmal angedacht war, ist der Bundesarbeitsminister aber wieder abgerückt. Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die am in Kraft getreten ist, sieht allerdings vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hat, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die „Beweislast“ dafür, dass eine Arbeitsstelle für das Homeoffice nicht geeignet ist, liegt mithin beim Arbeitgeber. Die Verordnung gilt für die Privatwirtschaft genauso wie für die öffentliche Verwaltung und gilt zunächst befristet bis .
Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z. B. Homeoffice) erbracht werden. Heimarbeit, e-Work und Telearbeit sind weitere Begrifflichkeiten, die in diesem Zusammenhang oft gebraucht werden. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Arbeiten im Homeoffice zu beachten haben, erläutern die Autoren des Buches "Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer".
Mobiles Arbeiten im Homeoffice ist das eine, aber wer trägt die Kosten und welche Aufwendungen lassen sich steuerlich geltend machen. Personen ohne eigenes Arbeitszimmer, die sich nur eine Arbeitsecke eingerichtet haben, hatten bislang schlechte Karten. Ihnen wurde aber geholfen. Im JStG 2020 wurde geregelt, dass derjenige, der im Homeoffice arbeitet, für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 €, maximal jedoch 600 € im Jahr als Werbungskosten abziehen kann. Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied.
Häufig führen Streitigkeiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Arbeitszimmers vor das Gericht, so z. B. die Ermittlung des Aufgabegewinns beim häuslichen Arbeitszimmer (), die Behandlung von Kanzleiräumen in der heimischen Wohnung () und die Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers bei einem PoolArbeitsplatz () betreffend.
Mobiles Arbeiten im Homeoffice und die steuerliche Berücksichtigung eines heimischen Arbeitsplatzes bieten viel Konfliktpotenzial. Hier gibt das Buch "Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer" eine Orientierung und Hilfe für die praktische Arbeit.
Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer
Rechte und Pflichten - Steuerliche Berücksichtigung
Von Dipl.-Finanzwirtin Anna M. Nolte, Dipl.-Finanzwirt Udo Cremer und Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Vors. Richter am BFH a.d., Rechtsanwalt Frank Dissen, Dipl.-Finanzwirt Leonard Dorn, Jörgen Erichsen, Rechtsanwalt Dr. Götz Gerlach, Alexander Gödicke, Michael Heine, LL.M., Rechtsanwältin SaskiaKrusche, Dipl.-Finanzwirt Bernd Langenkämper, Prof. Dr. Christian Möller, LL. M., Rechtsanwalt Jonas Puchelt, Steueramtmann Raphael Schuster, Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Michael Seifert, Rechtsanwalt Jörg Steinheimer, Tina Verlerger, Mag.-jur. Fabian Wernli.
1. Auflage. 2021. XIII, 169 Seiten. Broschur.
ISBN: 978-3-482-67991-9
Preis: 39,90 €