Implikationen der gesetzlichen Neuerungen 2024 sowie der Rechtsprechung für Jahresabschluss und Steuerbilanz

Stillstand ist Rückschritt. Dieses Credo scheint der deutsche Gesetzgeber auf dem Gebiet des Handels- und Steuerrechts verinnerlicht zu haben. Die Bereiche unterliegen einer konstant hohen Dynamik, was die Rechtsanwender immer wieder vor viele und neue Fragestellungen stellt, insbesondere wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuerbilanz geht.

Auch im Jahr 2024 wurden wieder zahlreiche Gesetze verkündet bzw. Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht. Die kontinuierliche Fortentwicklung des Handels- und Steuerrechts ist neben der Verkündung von neuen Gesetzen auch durch die Rechtsprechung bedingt, die sich regelmäßig zu handels- und steuerrechtlichen Sachverhalten äußert.

I. Einleitung

Die fortwährende Anpassung des Handels- und Steuerrechts an aktuelle Rahmenbedingungen ist sicherlich notwendig und geboten. Der Gesetzgeber versäumt es allerdings in der jüngeren Vergangenheit, bahnbrechende ganzheitliche Reformen auf den Weg zu bringen und verliert sich immer wieder in zusammenhanglosen Einzelmaßnahmen. Aus Anwendersicht hat sich in den vergangenen Jahren hierdurch ein nicht mehr überschaubares Normengeflecht entwickelt, welches sich aus einer Vielzahl einschlägiger Gesetze und Gesetzesänderungen sowie der Verkündung neuer Gesetze zusammensetzt.

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, das Wachstumschancengesetz, das Steuerfortentwicklungsgesetz (vormals „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) und das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden erneut zahlreiche Änderungen umgesetzt bzw. sollen umgesetzt werden, die es bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 sowie der Steuerbilanz 2024 zu berücksichtigen gilt. Zudem wurden im Jahr 2024 weitere Gesetzgebungsvorhaben, wie das Jahressteuergesetz 2024 sowie das Bürokratieentlastungsgesetz IV vorangetrieben.

Die einzelnen handelsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Änderungen können nicht isoliert betrachtet werden, da Handels- und Steuerrecht stark ineinandergreifen. Handelsrechtliche Gesetzesänderungen müssen daher stets vor dem Hintergrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz betrachtet werden. Auf diese Weise können sich handelsrechtliche Neuerungen auch auf die Steuerbilanz auswirken. Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit im Zuge des BilMoG aus dem Jahr 2009 entfaltet die Steuerbilanz keine umgekehrte Maßgeblichkeit mehr für die Handelsbilanz. Vielmehr sind im Zuge dieser Gesetzesnovelle zahlreiche Möglichkeiten entstanden, in der Handels- und Steuerbilanz eigenständig zu bilanzieren.

Insofern fallen Handels- und Steuerbilanz in der Praxis immer mehr auseinander, wenn sich zwingende Abweichungen ergeben oder insbesondere wenn bestimmte steuerliche Wahlrechte in der Steuerbilanz in Anspruch genommen werden, die keine unmittelbare Anwendung in der Handelsbilanz finden. Die Relevanz latenter Steuern hat hierdurch eine neue Stufe erreicht. Rein steuerliche Gesetzesänderungen sind somit auch mittelbar – nämlich über die Fragen der Steuerabgrenzung – für den handelsrechtlichen Jahresabschluss relevant. Abweichungen bei Ansatz und Bewertung zwischen Handels- und Steuerbilanz sind immer im Kontext der latenten Steuern zu prüfen.

Daher gibt das Themenspecial einen Überblick über

  • die Anhebung der Schwellenwerte der handelsrechtlichen Größenklassen,
  • wesentliche steuerliche Änderungen und Änderungsvorhaben aus dem Jahr 2024, wie u.a. das Wachstumschancengesetz, das Jahressteuergesetz 2024 sowie das Steuerfortentwicklungsgesetz,
  • die geplante Umsetzung der CSRD in Deutschland sowie
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung.

II. Fazit

Das Jahr 2024 war und ist geprägt durch eine Vielzahl an Gesetzesänderungen und Gesetzgebungsvorhaben als Reaktion auf die derzeitige globale wie auch nationale Lage. Die Folgen von Klimawandel, Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und demographischem Wandel setzen der deutschen Wirtschaft weiterhin zu. Mit seinen (geplanten) Gesetzesänderungen versucht der Gesetzgeber, der Wirtschaft zu mehr Stabilität und wieder zu Wachstum zu verhelfen. Gleichzeitig muss er die vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels per se notwendigen Nachhaltigkeitsbestrebungen der Europäischen Kommission in nationales Recht umsetzen. Eine solche hohe Dynamik stellt auch den Rechtsanwender vor große Probleme.

So müssen nicht nur die zahlreichen Regeländerungen überblickt und verstanden werden, sondern auch Eingang in unternehmerische Entscheidungen finden. Hierzu hat der Unternehmer sich einen Überblick über die Tragweite der Gesetzesänderungen und deren Einfluss auf seine unternehmerischen Entscheidungen zu verschaffen.

Vor diesem Hintergrund ist die Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte zu begrüßen, da die Wahrscheinlichkeit zur Einordnung in eine höhere handelsrechtliche Größenklasse durch die hohe Inflation der vergangenen Jahre gestiegen ist, was Unternehmen mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen für die Aufstellung, die Prüfung oder die Offenlegung des Jahresabschlusses konfrontiert hätte. Durch die freiwillige rückwirkende Anwendung der neuen handelsrechtlichen Schwellenwerte wird den Bilanzierenden die Möglichkeit eingeräumt, bereits vorzeitig von der Erhöhung der handelsrechtlichen Schwellenwerte zu profitieren.

Der Anwender hat sich der Tragweite seiner Entscheidung zur Ausübung des Wahlrechts zur vorzeitigen rückwirkenden Anwendung der neuen Schwellenwerte bewusst zu werden. Ausschlaggebend für die Rechtsfolgen ist in diesem Fall, ob der Jahresabschluss zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung bereits aufgestellt, geprüft, festgestellt oder offengelegt wurde. Bei sorgfältiger Analyse der individuellen Entscheidungssituation kann der Bilanzierende durch die Anwendung des Wahlrechts unmittelbar von der Einordnung in eine niedrigere handelsrechtliche Größenklasse und der hiermit verbundenen günstigeren Rechtsfolgen profitieren.

Die steuerlichen Erleichterungen durch das Wachstumschancengesetz sowie die (geplanten) steuerlichen Erleichterungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz, das Jahressteuergesetz 2024 sowie das Bürokratieentlastungsgesetz IV sind grds. zu begrüßen, da insbesondere durch die geplante Reform der Poolabschreibung, der geplanten Anhebung der GWG-Grenze und dem geplanten Wegfall der gesonderten Dokumentationspflichten auch eine Verbesserung der Praktikabilität und eine Verringerung der Bürokratie einhergehen würde. Die Gesetze zeigen allerdings auch anschaulich die Bedeutung für den Steuerpflichtigen auf, sich intensiv mit der aktuellen Steuergesetzgebung auseinanderzusetzen.

Das Themenspecial aus dem Paket NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB gibt einen umfassenden Überblick über die (geplanten) Neuerungen für den Jahresabschluss 2024, die Steuerbilanz 2024 sowie die Entwicklung der Rechtsprechung zum Bilanzrecht und zur Offenlegung. Die Auswirkungen der Neuerungen auf die Bilanzierung und Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 sowie der Steuerbilanz 2024 werden ebenso wie die neuartigen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dargestellt.

Darüber hinaus werden praktische Anwendungsfragen der Gesetzesänderungen aufgegriffen und vereinzelt anhand von Beispielen veranschaulicht. Das vollständige Themen-Special finden Sie als Abonnent in der NWB Datenbank unter DokID KAAAJ-78290.

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