Beratung von Senioren als Wachstumsmarkt

Die Beratung von Senioren ist aus der rechtlichen und steuerlichen Beratung nicht mehr wegzudenken. Dies hat mit zwei Entwicklungen zu tun. Zum einen überaltert die Bevölkerung in Deutschland immer mehr und zum anderen befinden sich im Eigentum der älteren Generation sehr substanzielle Vermögenswerte.

Dies bedingt, dass Senioren nicht nur bei der Weitergabe ihres Vermögens, sondern auch bei der laufenden Verwaltung und Administration Unterstützung benötigen. Dies insbesondere in rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Hinsicht. Mit zunehmendem Alter geht auch oftmals die Lust daran verloren, sich um die Verwaltung und Administration des Vermögens zu kümmern. Daher stehen Senioren tendenziell auch umfassenderen Dienstleistungen offen gegenüber und sind bereit, diese auch zu vergüten. Im Rahmen dieser Einleitung soll zunächst mit Daten und Fakten untermauert werden, dass die Seniorenberatung einen Wachstumsmarkt darstellt. Im Weiteren sind die rechtlichen Leitplanken der Beratung und die Mitspieler in der Beratungslandschaft und deren Beratungsspektrum zu beleuchten. Schließlich folgen Ausführungen dazu, wie man sich als Berater bei bestehenden oder neu zu gewinnenden Mandanten dem Thema der Nachfolgeplanung nähert.

Steigende Anzahl an Senioren

Die Altersstruktur in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten entscheidend verändert. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren die unter 20-Jährigen noch die größte Gruppe der Bevölkerung. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Alter der Deutschen immer weiter nach oben verschoben. Eine besondere Auswirkung hatten und haben die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit und der 60er und 70er Jahre. Dies bedingt, dass aktuell mehr als jeder fünfte Bundesbürger über 65 Jahre alt ist und der Anteil der über 65-Jährigen in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Damit einher geht zumindest mittelfristig auch eine absolut höhere Zahl an Senioren.

Hohe Vermögenskonzentration bei Senioren

Bis in die frühen 1990er Jahre gehörten die Senioren noch zur „Aufbaugeneration“. Diese Generation konnte nicht die gesamte Zeit ihres Erwerbslebens Vermögen aufbauen. Das hat sich zwischenzeitlich geändert. Mittlerweile sind die Senioren zum einen die einstigen „Wirtschaftswunderkinder“. Diese konnten unbelastet von den Folgen des Krieges Vermögen bilden. Daneben werden die Senioren von der Generation der „Babyboomer" gebildet, die ebenfalls in Zeiten des Wirtschaftswachstums Vermögen bilden konnten und zudem von der vorherigen Generation Vermögen ererbt bzw. geschenkt erhalten haben und damit „doppelten Vermögensaufbau“ betreiben konnten. Vom Gesamtvermögen aller privaten Haushalte i. H. von gut 11 Billionen € wechseln in den Jahren 2015 bis 2024 3,1 Billionen €, also knapp 30 %, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen den Besitzer. Ein Gutteil hiervon wird an Senioren bzw. „Beinahe-Senioren“ weitergegeben. Zu erwarten ist, dass die Höhe des Vermögens der privaten Haushalte und vor allem der Seniorenhaushalte noch weiter zunimmt, bis Deutschland die durchschnittlichen Werte einer sogenannten „reifen Volkwirtschaft“ erreicht hat. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Geldvermögens kann man deshalb erwarten, dass sich dieses so weit steigert, bis es das etwa Dreifache des verfügbaren Einkommens erreicht.

Unternehmensnachfolge

Auch die Unternehmerinnen und Unternehmer hierzulande werden immer älter. So erwartet das Institut für Mittelstandsforschung für die Jahre 2018 bis 2022, dass aus dem Gesamtbestand der Unternehmen in Deutschland – derzeit in etwa rund 3,6 Mio. – rund 150.000 Unternehmensübergaben anstehen werden. Für den Zeitraum 2014 bis 2018 lag die Zahl der übergabereifen Unternehmen noch bei rund 135.000 Unternehmen. Betrachtet man die Unternehmensnachfolgen der Jahre 2012 bis 2016, wurden rund 55 % der Unternehmen familienintern und rund 15 % der Unternehmen an Mitarbeiter oder Geschäftsführer veräußert bzw. übergeben. Rund 26 % der Unternehmen, die zur Übergabe bereitstanden, wurden veräußert und rund 4 % wurden liquidiert bzw. aufgelöst. Fehlen adäquate Nachfolger oder Interessenten, werden die nachfolgebedingten Unternehmensabwicklungen und Unternehmensverkäufe wohl zunehmen. Der Markt für die Unternehmensnachfolgeberatung gewinnt gerade in den kommenden Jahren durch die Generation der „Babyboomer“ enorm an Bedeutung. Dabei muss der auf diesem Gebiet tätige Seniorenberater auch den Verkauf und die Unternehmensabwicklung als Unternehmensnachfolgeoption in Betracht ziehen und hierzu beraten können. Schwerpunkt dürfte aber weiterhin die klassische unentgeltliche Unternehmensübergabe darstellen.


Bei diesem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem „Handbuch der Seniorenberatung“ von Blusz/Heuser/Schellenberger/Weber.

Die Generation 50+ als Zielgruppe der Gestaltungsberatung eröffnen dem Berater ohne aufwändige Akquise, basierend auf gewachsenen Mandantenbeziehungen, ein weites Geschäftsfeld. Dieses Beratungspotential zu erschließen, erfordert zumeist eine  individuelle und maßgeschneiderte Beratung, die, neben der Kenntnis der individuellen Situation des Mandanten, umfassendes Beraterwissen zu Vermögensnachfolge und Vorsorge erfordert. Mit einer Vielzahl von Praxishinweisen sowie Beratungsvorlagen und Arbeitshilfen eingebettet in eine umfassende Darstellung der steuerlichen und rechtlichen Aspekte sowie der Gestaltungsoptionen ist dieses Handbuch der Seniorenberatung der ideale Begleiter bei der Entwickelung der optimalen Lösung für den Mandanten.

Handbuch der Seniorenberatung

Umfassendes Beraterwissen zu Vermögensnachfolge und Vorsorge

Von Rechtsanwalt Steuerberater Pawel Blusz, LL.B., LL.M., Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Dr. Michael Schellenberger, Rechtsanwalt Dr. Michael Heuser und Steuerberater Dr. Benedikt Weber

1. Auflage. 414 Seiten. Broschur.
ISBN: 978-3-482-67901-8

Preis: 59,90 €

„Seniorenberatung ist anspruchsvoll. Das liegt daran, dass in diesem Bereich sehr viele Schnittstellen bestehen. Wir können meistens keinen Gesellschaftsvertrag und kein Testament entwerfen, ohne die Entwürfe auf steuerliche Implikationen zu prüfen. Umgekehrt gilt dies auch für steuerlich motivierte Gestaltungen. Diese müssen sich innerhalb rechtlicher Leitplanken bewegen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Seniorenberater auch über den Tellerrand schaut und sich auch Wissen in anderen Rechtsgebieten aneignet.“

Rechtsanwalt/Steuerberater Pawel Blusz

„Die Seniorenberatung ist anspruchsvoll: Gleich mehrere relevante Rechtsgebiete treffen aufeinander und möchten gut abgestimmt sein. Das Handbuch der Seniorenberatung beinhaltet die wichtigen Grundlagen aus dem Zivil- und Steuerrecht für die Berater solcher Mandanten. Detailliertes Einzelfallwissen und komplexe Gestaltungsbeispiele in verständlicher Darstellung geben dem Praktiker einen verlässlichen Begleiter an die Hand.“

Rechtsanwalt Dr. Michael Heuser

„Das Handbuch der Seniorenberatung umfasst das erforderliche Basiswissen Zivilrecht und Steuerrecht für die erfolgreiche Beratung von Silver Agern in der Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung. Ein Kompendium von Praktikern für Praktiker mit vielen verständlichen Beispielen und wertvollen Formulierungshilfen.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Michael Schellenberger

„Grundwissen aus Zivil- und Steuerrecht zielgerichtet auf die Beratung von Senioren zugeschnitten. Alles, was für die Beratungspraxis notwendig ist, klar, übersichtlich und anschaulich zusammengefasst. Kurzum: ein Buch für Praktiker.“

Steuerberater Benedikt Weber

Passend dazu bietet die NWB Akademie folgendes Seminar an:

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