In welchen Fällen wird bei Körperschaften eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt

Bei Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, für die ein Freibetrag nach § 24 oder § 25 KStG gewährt wird, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausgestellt werden, wenn deren Einkommen den Freibetrag von 5.000 € bzw. 15.000 € nicht übersteigt.

Durch die NV-Bescheinigung kann der Abzug von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen durch die Bank vermieden werden. Sonst müsste für die Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben werden.

Die Beantragung der NV-Bescheinigung in den Fällen des § 24 KStG erfolgt mit dem Antragsformular NV 3A und in den Fällen des § 25 KStG mit dem Antragsformular NV 2A.

Rechtsgrundlage:

§ 24 und 25 KStG, R 24 Abs. 2 KStRR 25 KStR

Formulare:
NV2a
NV3A

Gehrmann, Körperschaftsteuer, infoCenter NWB LAAAB-14223

Autor: Christian Merker
Fundstelle(n):
NWB EAAAG-56557

Dieses Dokument ist Bestandteil des NWB Steuerfach-Scouts, der Datenbank speziell für Steuerfachangestellte.

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