Die Wirtschaftsmediation – der gelassenere Weg zur Streitschlichtung
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Wesensmerkmale der Mediation
Die Mediation ist darauf ausgerichtet, eine einvernehmliche Konfliktlösung herbeizuführen und diese durch die beteiligten Konfliktparteien zu entwickeln. Denn der Mediator ist der Neutralität und Objektivität verpflichtet. Zudem führen selbst gefundene Lösungen zu einer besseren und nachhaltigeren Akzeptanz. Nebenbei bemerkt führt der Einsatz von Mediationsverfahren zur Entlastung der Gerichtsbarkeit.
Für den Erfolg einer Mediation ist u. a. bedeutsam, dass der Mediator es schafft, die Tiefenstruktur des jeweiligen Konflikts aufzudecken und den Konfliktparteien zu verdeutlichen, worum es in der jeweiligen Konfliktsituation wirklich geht. Darüber hinaus steht und fällt das Mediationsverfahren mit den Fähigkeiten des Mediators, die unterschiedlichen Interessenlagen der Parteien herauszuarbeiten. Anderenfalls wird es den Parteien nicht möglich sein, eine interessengerechte Lösung zu entwickeln.
Ablauf der Mediation
Zu Beginn der Mediation wird im Rahmen eines Arbeitsbündnisses unter Bezugnahme auf die im Ersttermin besprochenen Spielregeln ein Vertrag geschlossen und die Mediation vereinbart. Im Anschluss werden in einem weiteren Schritt die konkreten Themenfelder erarbeitet.
Von zentraler Bedeutung ist sodann die Bearbeitung der Konfliktfelder und das Herausfinden der einzelnen Interessenlagen. Hilfreich kann die Schlussfrage sein, warum das Vereinbarte scheitern könnte. Dadurch wird beiden Konfliktparteien nochmals bewusst, welche Spannungsfelder zukünftig (erneut) entstehen können und was ggf. noch zu klären ist, um nachhaltige Vereinbarungen zu treffen. Sofern eine einvernehmliche Lösung definiert ist, wird dieser Inhalt in eine Abschlussvereinbarung gegossen und, sofern rechtlich erforderlich, vertraglich fixiert.
Rechtliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat die Potenziale der Mediation und zugleich aber auch den Bedarf der Regelung des rechtlichen Rahmens des außergerichtlichen Mediationsverfahrens erkannt und das deutsche Mediationsgesetz auf den Weg gebracht, welches zugleich die Europäische Mediationsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Neben dem Mediationsgesetz bildet der Mediationsvertrag eine weitere wichtige rechtliche Grundlage des Mediationsverfahrens. Dessen rechtliche Ausgestaltung und somit auch die des Mediationsvertrags ist immer abhängig davon, ob Anwaltsmediatoren oder nichtanwaltliche Mediatoren beauftragt sind. Das Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) stellt jedenfalls nicht unerhebliche Hürden für Nichtanwälte auf.
Fundstelle(n):
NWB 2021
NWB FAAAH-85297