Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung – ein Dauerbrenner
Steuerberater und Inhouse-Experten haben in der Außenprüfung grenzüberschreitender Unternehmen stets gut zu tun. Seit Jahren werden von Betriebsprüfern die Verrechnungspreise verbundener Unternehmen sehr kritisch geprüft. Dies betrifft nicht nur Konzerne, sondern in aller Regelmäßigkeit auch große Unternehmen des Mittelstands mit ihrem Auslandsgeschäft und auch kleinere Mittelständler mit punktuellen grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen oder dem Bezug von Vorprodukten aus dem Ausland. Dies betrifft z. B. den Produktionsbereich, wo Warenlieferungsschwellen von 0,6 Mio. Euro schnell erreicht werden. Hier findet sich eine Schnittmenge von drei Problemkreisen.
Die erste Fallstudie dazu finden Sie hier.
I. Hohes Aufgriffsrisiko
Das häufige Aufgreifen durch die Finanzverwaltung hat naturgemäß fiskalische Gründe. Die Betriebsprüfer werden so eingesetzt, dass sich realistisch ein Mehrergebnis erwarten lässt. Verrechnungspreise folgen zwar dem Fremdvergleichsgrundsatz und spezifischen Methoden für bestimmte Geschäfte, doch ist das Ergebnis eben keine mathematisch eindeutige Zahl.
Innerhalb von zulässigen Bandbreiten besteht reichlich rechtlicher und tatsächlicher Verhandlungsspielraum. Soweit es dabei um faktische Merkmale geht, sind viele Steuerpflichtige hier übrigens auch zu Kompromissen bereit. Doch verstärkt sich der Widerstand gegen Kompromisslösungen, wenn das Gefühl aufkommt, hier solle eben etwas „geholt“ werden, wo eher etwas „zu holen“ ist.
II. Hohe Anforderungen an die Dokumentation
Zweitens sind Verrechnungspreise im Rahmen der auch vom Steuerpflichtigen selbst gewünschten Compliance ein sehr umfassend dokumentiertes Steuerthema. Die Tendenz im Internationalen Steuerrecht geht seit Jahren zur Ausweitung der Dokumentationspflichten.
Die Mehrzahl der Unternehmen beschränkt sich nicht darauf, eine verständliche Dokumentation ihrer Verrechnungspreise anzubieten. Sie müssen – schon im eigenen Interesse – ein nachhaltiges und im Gesamtzusammenhang stimmiges Bild entstehen lassen. Die Anforderungen an die Dokumentation von Sachverhalten und eine überwölbende Strategie sowie auch von Wertschöpfungsgrundgedanken gerade bei Verrechnungspreisen sind zu Recht eine Hauptsorge von grenzüberschreitend aktiven Unternehmen.
Zudem besteht der Anspruch der Finanzverwaltung auf erhöhte Mitwirkung in Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 3 AO). Über deren Grenzen lässt sich trefflich streiten, was auch geschieht.
III. Zunehmende Digitalisierung
Die Menge der zu aggregierenden Daten ist schnell nicht mehr mit Copy & Paste-Lösungen und Excel-Listen zu beherrschen. Die Komplexität und Datenfülle erzwingt digitale, zumindest teilweise automatisierte, Lösungen. Doch auch die Finanzverwaltungen – im Ausland ebenso wie in Deutschland – haben technisch aufgerüstet. Damit entstehen neuen Auswertungsmöglichkeiten und dazu kommen neue Anforderungen an Dateiformate oder der Wunsch ständigen Zugriffs über normierte Schnittstellen.
Hinzu kommt: Die Datenflut birgt die Gefahr einer Fragenflut. Denn in einer großen Datenbasis lässt sich vieles suchen, auf Widersprüche prüfen und letztlich damit ein Ergebnis des Steuerpflichtigen mit Vergleichsdaten infrage stellen. Das zusätzliche Informationsverlangen ist nicht mehr automatisiert zu erfüllen. Die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung bleibt also sehr arbeitsintensiv.
Diesen grundsätzlichen Problemen können Steuerpflichtige und Berater nicht entgehen. Aber hier sind trotzdem Lösungen zu finden und auch verfahrensrechtliche Auswege. Wann besteht eine Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 2 oder 3 AO? Welche Beurteilung erlaubt eine Datenbankstudie konkret? Wo werden Verrechnungspreise unangemessen? Wo endet die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im konkreten Fall? Welche Qualität muss ein Einwand der Betriebsprüfung haben, bevor eine Verrechnungspreisanpassung zulässig wird?
Verrechnungspreisthemen werden in der Außenprüfung international tätiger Unternehmen beständig aufgegriffen. Unverändert sind Korrekturen der Fremdvergleichswerte durch die Betriebsprüfung dabei häufig. Darum greift das Themenpaket NWB Steuern International das Thema mit vier Fallstudien aus der Praxis auf. Die konkreten Fälle stammen aus dem produzierenden Gewerbe. Konkret geht es um Streitpunkte bei Eigenfertigung, bei Produktionsverlagerungen, bei Auftragsfertigung und im Rahmen der Lohnfertigung. Die Lösungsvorschläge des Autors zeigen, dass neben den materiellen Fragen auch dem Verfahrensrecht hohe Bedeutung zukommt.
Die vier Fallbeispiele aus der NWB Steuern International finden Sie sukzessive hier.