Corona-Überbrückungshilfe – Erste Erfahrungen aus Sicht einer Steuerberaterin

Am 8.7.2020 ist die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können so weitere Liquiditätshilfen erhalten. Beantragt werden muss die Überbrückungshilfe immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.

Im Interview mit NWB schildert Nadine Niewald, Steuerberaterin aus Reken, wie sich Corona und das neue Hilfsprogramm auf die Kanzleiarbeit auswirkt.

Das Thema Corona hat viele Unternehmen und Selbständige sehr gefordert. Wie hat sich die Krise in Ihrem persönlichen beruflichen Umfeld dargestellt?

Wir konnten zum Glück schnell und flexibel neue Strukturen erschaffen und unsere Prozesse umstellen: Alle Mitarbeiter haben einen Homeoffice-Zugang erhalten und konnten so eigenständig entscheiden, wo sie arbeiten möchten. Unsere Mandanten hatten aber auch viel Verständnis, dass sie uns nicht, wie gewohnt, vor Ort antreffen, sondern die Kommunikation im Wesentlichen über Telefon und E-Mail abgelaufen ist.

Nachdem sich die Prozesse inzwischen wieder ein wenig „normalisiert“ hatten, kommt für Steuerberater ein neues großes Thema: die Überbrückungshilfen?

In der Tat, wir sind wieder mehr im Büro, Mandanten kommen auch wieder vorbei – wenn natürlich auch noch längst nicht alles wieder so ist wie vor Corona-Zeiten.

Viele Unternehmen, gerade auch kleinere und mittlere, haben zum Teil sehr schwer unter der Krise gelitten. Natürlich gab es ein großes Hilfspaket u.a. mit Kurzarbeitergeld, und selbstverständlich haben diese Maßnahmen geholfen. Jedoch sind wir noch lange nicht aus der Krise, sowohl aus gesundheitlichen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Umso wichtiger ist da, dass es weitere Hilfen geben wird, wie aktuell das Corona-Überbrückungsgeld.

Hier hat die Regierung ja aus Problemen und Missbräuchen der letzten Monate gelernt. Die Beantragung der Überbrückungshilfe erfolgt immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Wie sieht es bei Ihnen aus, gibt es viele Fragen zu dem Programm?

Ja, das Interesse ist sehr groß. Es gibt viele Fragen und Unsicherheiten bei den Mandanten. Hier versuchen wir natürlich, so gut es geht zu unterstützen. Auch schauen wir selbst, für welche unserer Mandanten die Überbrückungshilfe eine sinnvolle Maßnahme sein kann und gehen aktiv auf unsere Mandanten zu. Auch wenn, wie ich gestehen muss, wir dies gerne noch offensiver machen würden als dies momentan tatsächlich der Fall ist – denn ich muss sagen, dass die Herausforderungen, die durch die verschiedenen Hilfsmaßnahmen auf unseren Berufsstand zugekommen sind, schon - lassen Sie es mich so sagen - zeitlich deutlich spürbar sind.

Schließlich kommen diese Aufgaben on top zu den bestehenden Aufgaben hinzu – als Stichwort möchte ich hier nur kurz anmerken, dass wir ja auch einen hohen Informationsbedarf bei unseren Mandanten aufgrund der Mehrwertsteuersenkung hatten und haben. Zudem haben wir einige selbstbuchende Mandanten, die eine Fremdsoftware nutzen. Daher kam für uns, neben dem Informationsbedarf zur Mehrwertsteuersenkung, hinzu, dass vor Beginn der laufenden Buchhaltung Juli die neuen Buchungslogiken der Software-Programme aufeinander abgestimmt werden mussten.

Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, hat daher Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium aufgenommen und fordert eine Verlängerung für alle Steuererklärungen aus dem Jahr 2019.

Zu der Zeitknappheit aufseiten der Steuerberater kommt ja auch noch dazu, dass Mandanten verständlicherweise ganz andere Dinge im Kopf haben. Sei es die gesundheitliche Sorge oder die Sorgen um das Unternehmen oder den eigenen Arbeitsplatz. Da haben die Steuerunterlagen, die wir brauchen, um die Erklärungen fristgerecht fertigzustellen, natürlich nicht die höchste Priorität.

Gibt es etwas Positives, was Sie trotz all der Herausforderungen und Probleme vielleicht doch aus der Krise mitnehmen können?

Das ist nicht so ganz leicht. Natürlich heißt es immer, dass man aus allem etwas Positives mitnehmen soll. Ich muss jedoch gestehen, wenn man die Situation bei einigen Mandanten sieht, dann fällt das schon schwer. Aber wenn ich etwas sagen müsste, würde ich sagen, dass es positiv ist, dass wir unseren Mandanten ein guter Partner in dieser Zeit sein können und Hilfestellung leisten können, um diese schwierige Situation bestmöglich zu überstehen.

Wie gehen Sie in Ihrer Kanzlei das Thema Überbrückungshilfe konkret in den ersten Schritten an?

Für die ersten Planungen setze ich gerne die Arbeitshilfe zur Überbrückungshilfe von NWB in meinem Büro ein. Meine Mitarbeiter können die Stufe 1 der Antragsberechtigung für vermeintlich betroffene Mandanten schnell herausarbeiten und mich so bei den Vorarbeiten gut unterstützen. Schließlich haben sie die Unternehmensentwicklung, im Rahmen der Erstellung der Buchhaltung, als erstes im Blick. Zudem bietet das Prüfsiegel, wie ich finde, einen schönen Überblick über die wesentlichen Kennzahlen.

Vielen Dank für das Interview, Frau Niewald!


Weitere Informationen und Arbeitshilfe

Aktuelle Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie auf diesen Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesfinanzministeriums: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die Arbeitshilfe „Überbrückungshilfe Corona-Krise: Prüfsiegel – Checkliste mit Berechnung“ unterstützt Sie bei der Beantragung von Überbrückungshilfen mit einem Prüfschema und einem ausdruckbaren Formblatt. Abgerundet wird sie durch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Überbrückungshilfe.

Die Arbeitshilfe ist u.a. Bestandteil des Kanzleipakets NWB PRO und des Themenpakets NWB Betriebswirtschaftliche Beratung. Als Abonnent finden Sie sie unter der Dok-ID IAAAH-53080 in der NWB Datenbank.

Tipp: Testen Sie NWB PRO oder NWB Betriebswirtschaftliche Beratung kostenlos, dann steht Ihnen die Arbeitshilfe „Überbrückungshilfe Corona-Krise: Prüfsiegel – Checkliste mit Berechnung“ sofort zum Download zur Verfügung.

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Nadine Niewald

Nadine Niewald

Diplom-Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin,
Büro für Steuerberatung Niewald, Reken

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