Online-Nachricht - Donnerstag, 25.04.2024
Gewerbesteuer | Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte (BFH)
Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen (BFH, Urteil v. 14.12.2023 - IV R 2/21; veröffentlicht am 25.4.2024).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Stadt, in deren Ortsgebiet im Streitzeitraum Erdgas durch eine Leitung nach Deutschland gelangte. Strittig ist die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags einer Steuerschuldnerin, die Erdgas durch eine Gasleitung an verschiedene Abnahmestellen in Deutschland leitet.
Das FA führte die Zerlegung des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags auf die Kommunen durch, in denen sich im Streitzeitraum eine Betriebsstätte der Steuerschuldnerin befand. Dabei wurde das vorhandene Erdgasleitungsnetz als mehrgemeindliche Betriebsstätte behandelt. Die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrag erfolgte vorerst nach dem Maßstab der gezahlten Arbeitslöhne auf die verschiedenen Kommunen und im Anschluss auf die mehrgemeindlichen Betriebsstätten entfallenden Anteile der gezahlten Arbeitslöhne und der Gasabgabemengen der beteiligten Kommunen. Die Klägerin nahm hierdurch nur noch über die mehrgemeindliche Betriebsstätte an der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags teil und begehrt eine andere Aufteilung: Der Faktor "Arbeitslöhne" sei zu 75 % und der Faktor "Betriebsanlagen" zu 25 % zu berücksichtigen.
Die Richter des BFH wiesen die Klage ab und führten u.a. hierzu aus:
- Die Klage ist unbegründet. Das FA hat nicht nur zu Recht eine Haupt- und Unterzerlegung vorgenommen, sondern durfte als Zerlegungsmaßstab auch auf die Menge das abgegebenen Erdgases abstellen. Schließlich erweist sich auch die hälftige Gewichtung der Zerlegungsmaßstäbe Arbeitskosten und Gasabgabemenge nicht als rechtswidrig.
- Der erste angewendete Zerlegungsfaktor erfasst die Arbeitslöhne. Zwischen den Beteiligten besteht über die Wahl dieses Maßstabs dem Grunde nach kein Streit, sodass von einer weiteren Begründung abgesehen wird.
- Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium sein.
Quelle: BFH, Urteil v. 14.12.2023 - IV R 2/21 (GR)
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