Online-Nachricht - Donnerstag, 28.09.2023

Gewerbesteuer | Mitunter­nehmer­schaft und sach­liche Gewerbe­steuer­pflicht für eine juristische Sekunde (BFH)

Eine Mitunter­nehmer­schaft kann auch für lediglich eine juris­tische Sekunde bestehen. In einem derartigen Fall kann sie auch für diese juris­tische Sekunde sachlich gewerbe­steuer­pflichtig sein (BFH, Urteil v. 15.6.2023 - IV R 30/19; veröffent­licht am 28.9.2023).

Sachverhalt: Streitig ist, ob eine Personen­gesell­schaft, die mit dem Ziel gegründet wurde, ein Wirtschaftsgut zu übernehmen und dieses durch Verkauf der Mitunter­nehmer­anteile weiter zu übertragen, einen Gewerbebetrieb unterhält.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Ist eine Personengesellschaft zu dem Zweck gegründet worden, eine originär gewerbliche Tätigkeit zu entfalten und erfüllt diese Gesellschaft im Übrigen die Merkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, so beginnt der Gewerbe­betrieb nicht allein wegen der in der Vorbereitungs­phase der originär gewerblichen Tätigkeit üblicherweise anfallenden vermögens­verwaltenden Tätigkeiten bereits mit deren Aufnahme (BFH, Urteile v. 12.5.2016 - IV R 1/13, BStBl II 2017, 489, Rz 30 f.; v. 13.4.2017 - IV R 49/15, BStBl II 2022, 674, Rz 25 und v. 4.5.2017 - IV R 2/14, BStBl II 2017, 1138, Rz 40).
  • Für die Frage, ob eine Personengesellschaft eine originär gewerbliche Tätigkeit ausübt oder als gewerblich geprägte Personen­gesellschaft vermögens­verwaltend tätig ist, kommt es maßgeblich auf die Tätigkeit der Personen­gesell­schaft an.
  • Hierzu kann als Indiz auf den im Gesellschafts­vertrag beschriebenen Gegenstand des Unter­nehmens zurückgegriffen werden; letztlich maßgeblich ist allerdings die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
  • Eine Personengesellschaft kann sowohl Mitunter­nehmer­schaft sein als auch als gewerblich geprägte Personen­gesell­schaft einen Gewerbe­betrieb unterhalten, wenn sie nur für eine juristische Sekunde Inhaberin von zu verwal­tendem Vermögen wird, bevor sie durch Ausscheiden ihres vorletzten Gesell­schafters und Anwachsung des Vermögens bei dem verbleibenden Gesellschafter liquidationslos beendet wird.

 
Quelle: BFH, Urteil v. 15.6.2023 - IV R 30/19; NWB Datenbank (il)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im IV. Senat des BFH Walter Bode gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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