Online-Nachricht - Donnerstag, 29.06.2023
Einkommensteuer | Steuerstundungsmodell i.S. des § 15b EStG bei einer Einzelinvestition (BFH)
Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält (Bestätigung des BFH-Urteils v. 17.1.2017 - VIII R 7/13, BStBl II 2017, 700: BFH, Urteil v. 16.3.2023 - VIII R 10/19; veröffentlicht am 29.6.2023).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um das Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen. Insbesondere ist streitig, wie im Hinblick auf das zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b Abs. 1 EStG ergangene BFH-Urteil v. 17.1.2017 - VIII R 7/13 der die Annahme einer modellhaften Gestaltung hindernde Grad der individuellen Abweichung vom vorgefertigten Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zu definieren ist.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
- Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält (Bestätigung des BFH-Urteils v. 17.1.2017 - VIII R 7/13, BFHE 256, 492, BStBl II 2017, 700).
Quelle: BFH, Urteil v. 16.3.2023 - VIII R 10/19; NWB Datenbank (il)
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im VIII. Senat des BFH Dr. Christian Levedag gelangen Sie hier (Login erforderlich).