Online-Nachricht - Donnerstag, 27.04.2023

Verfahrensrecht / Einkommensteuer | Keine inzidente Anfechtung einer Lohn­steuer-Anmel­dung durch Anfechtung eines Lohn­steuer-Haftungs­bescheids (BFH)

Durch die Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungs­bescheids werden nicht zugleich (inzident) auch die Lohnsteuer-Anmel­dungen oder ein Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung der Lohnsteuer-Anmel­dungen für die Anmel­dungs­zeiträume angefochten, in denen der Haftungs­tatbestand verwirklicht wurde (BFH, Urteil v. 15.2.2023 - VI R 13/21; veröffentlicht am 27.4.2023).

Sachverhalt: Für den Kläger wurde für den Streitzeitraum zu viel Lohnsteuer angemeldet und abgeführt. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außen­prüfung traf der Prüfer verschiedene Feststellungen im Hinblick auf Verpflegungs­mehr­aufwen­dungen, die mehreren Arbeit­nehmern zu Unrecht als Reisekosten steuerfrei erstattet worden waren. Der Prüfer war deshalb der Auffassung, dass bestimmte Beträge nachzu­versteuern seien.

Nachdem der Kläger die aus anderen Gründen zu viel erfolgte Anmeldung und Abführung der Lohn­steuer­­­beträge und Nebenabgaben bemerkt hatte, beantragte er die Änderung der entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldungen. Er erweiterte seinen Einspruch gegen den Haftungs­bescheid ohne Leistungsgebot und begehrte auch im Rahmen dieses Einspruchs­verfahrens die Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldungen wegen der zu viel ange­meldeten und abgeführten Lohnsteuern und Nebenabgaben.

Der BFH wies die Revision des Klägers zurück:

  • Das FA hat im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung den Vorbehalt der Nachprüfung hinsichtlich der Lohnsteuer-Anmeldungen für den Prüfungszeitraum und damit auch für den Streitzeitraum mit Bescheid vom 31.10.2012 aufgehoben. Die Aufhebung des Nach­prüfungs­vorbehalts steht gem. § 164 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AO einer Steuer­festsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleich.
  • Entgegen der Ansicht des Klägers ist mit der Anfechtung des Lohnsteuer-Haftungs­bescheids nicht auch automatisch oder wie der Kläger formuliert "umgekehrt inzident" die Anfechtung des Bescheids über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung verbunden.

 
Quelle: BFH, Urteil v. 15.2.2023 - VI R 13/21; NWB Datenbank (JT)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im VI. Senat des BFH Dr. Stephan Geserich gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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