Online-Nachricht - Donnerstag, 23.03.2023
Verfahrensrecht | Korrektur des Zinslaufs in einer Zinsberechnung (BFH)
Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden (BFH, Urteil v. 13.12.2022 - VIII R 16/19; veröffentlicht am 23.3.2023).
Sachverhalt: Im Streitfall hatte das Finanzamt einen Investitionsabzugsbetrag für 2007 mit Bescheid vom 6.5.2013 rückgängig gemacht, dabei aber die Verzinsung entgegen § 233a Abs. 2a AO bereits mit Beginn des 1.4.2009 laufen lassen. Das Finanzamt hatte nämlich § 7g Abs. 4 Satz 4 EStG angewendet, der § 233a Abs. 2a AO ausschließt, aber erst seit dem VZ 2013 anzuwenden ist. Der Kläger hatte seinen Einspruch nur gegen den „Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer“ erhoben und mit nicht anerkannten Fahrtkosten begründet. Erst nach einem halben Jahr wandte er sich auch gegen die Zinsfestsetzung. Zu diesem Zeitpunkt war die Zinsfestsetzung bereits bestandskräftig geworden (s. NWB Eilnachricht zu FG Köln 27.3.2019 - 3 K 1602/18).
Der BFH wies die Revision des Klägers zurück:
- Die von den Klägern begehrte Änderung der Zinsbescheide lässt sich nicht auf § 233a Abs. 5 Satz 1 AO stützen. Diese Vorschrift verlangt zwar die Anpassung eines bestehenden Zinsbescheids an eine geänderte Steuerfestsetzung. Sie betrifft aber lediglich die Höhe der Zinsen und ermöglicht es nicht, einen (vermeintlich) unzutreffenden Zinslauf zu korrigieren, der der Berechnung bereits festgesetzter Nachzahlungszinsen zugrunde liegt.
- Eine Änderung der Berechnung der Zinsen unter Ansatz eines geänderten Zinsbeginns gem. § 233a Abs. 2a AO kommt danach nur auf der Grundlage der allgemeinen Korrekturvorschriften gem. § 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit §§ 129, 172 ff. AO in Betracht. Deren Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt.
Quelle: BFH, Urteil v. 13.12.2022 - VIII R 16/19; NWB Datenbank (JT)
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