AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bestellung von Werbeanzeigen jeder Art zur Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, Fachbüchern und Sonderveröffentlichungen des NWB Verlages GmbH & Co. KG, Eschstr. 22, 44629 Herne. Die Besteller von Anzeigen werden nachstehend Kunde genannt, Vertragspartner der Kunden ist der NWB Verlag.
2. Vertragsschluss
„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten, nachstehend Kunde genannt, in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Die Bestellung einer Anzeige durch den Kunden ist schriftlich per Post, Telefax oder online möglich. Eine Bestellung gilt als Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch Annahme des Anzeigenauftrages in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung des NWB Verlages oder durch Vertragserfüllung zustande.
3. Rabattabschluss
Bei Vereinbarung eines Vertrags über mehrere Anzeigen mit Gewährung eines Preisrabatts (Rabattabschluss) werden je nach Umfang des Vertrags Rabatte gemäß der gültigen Anzeigenpreisliste gewährt. Rabattabschlüsse beginnen mit dem 1. des Monats, in welchem die erste Anzeige veröffentlicht wird und enden nach 1 Jahr. Eine Erweiterung der Abnahmemenge innerhalb des Abschlussjahres ist unter Berücksichtigung der gültigen Rabattstaffel möglich. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen der vereinbarten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
4. Beilagen-/Einhefteraufträge – Vorbehalt der Auftragsannahme
Aufträge für Fremdbeilagen oder Fremdbeihefter, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen spätestens 14 Tage vor dem geplanten Erscheinungstermin beim Verlag eingehen, damit der Verlag prüfen kann, ob eine Veröffentlichung zum geplanten Termin möglich ist. Der Verlag behält sich vor, den Auftrag abzulehnen, wenn er nicht in der vom Kunden gewünschten Weise zu realisieren ist.
5. Gestaltungsvorgaben/Ablehnung einzelner Anzeigen
5.1. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
5.2. Der Verlag behält sich für alle Anzeigenaufträge vor, diese – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagen-und Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage/des Beihefters und deren Billigung bindend. Beilagen sowie Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden nach entsprechender Prüfung unverzüglich mitgeteilt.
6. Anzeigengröße/Anzeigenplatzierung
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Chiffre-Anzeigen / Umfang der Weiterleitung
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Kunden zu öffnen. Ferner werden dem Inserenten einer Chiffre-Anzeige nur auf einzelvertraglich ausdrücklichen Wunsch offensichtlich als Waren- oder Produkt-Werbung oder allgemeine Anpreisungen erkennbare Zusendungen durch den Verlag weitergeleitet. Diese für den Inserenten unerwünschten Zusendungen filtert der Verlag aus und vernichtet diese. Das gilt insbesondere für E-Mails, die durch ein zertifiziertes Spam-Programm als Spam klassifiziert werden.
8. Druckunterlagen
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
9. Datenanlieferung
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen/Beihefter bis mindestens 14 Tage vor dem geplanten Erscheinungsdatum ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges genannten Korrekturfrist mitgeteilt werden.
11. Vergütung
Falls der Kunde keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang an laufenden Frist, zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nicht gewährt. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
12. Auflagenminderung
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
13. Datenschutz
NWB beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Kunde wird gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass NWB personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages speichert und verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Rechnungsstellung an den Kunden.
14. Mängelhaftung
Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige nach seiner Wahl Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Verlag die Ersatzanzeige oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg beim Kunden geltend gemacht werden.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gilt folgendes:
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der NWB Verlag nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Die Haftung des NWB Verlags auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung des Verlags wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgendes:
Die Haftung des Verlags auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:
Der Verlag haftet nicht
- im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
- im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verlags. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verlags wegen vorsätzlichen Verhaltens sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Der Vertrag sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Verbraucher können sich nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO auf unabdingbare verbraucherschützende Vorschriften des an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt geltenden Rechts berufen.
Gegenüber Kaufleuten gilt der Sitz des NWB Verlags als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Stand: 01.08.2015
Besondere Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Geltungsbereich1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bestellung von Werbeanzeigen jeder Art (Stellenangebote, Stellengesuche, Werbebanner etc.) zur Veröffentlichung auf den Internetseiten unter den Domains www.nwb-jobboerse.de, www.nwbkanzleiboerse.de und www.nwb.de sowie in den Mobile Apps. Die Besteller von Anzeigen werden nachstehend Kunden genannt.
1.2. Betreiberin der in Ziffer 1.1 genannten Internetseiten und der Mobile Apps und Vertragspartner der Kunden ist der NWB Verlag GmbH & Co. KG, Eschstraße 22, 44629 Herne, vertreten durch die Komplementärin Neue Wirtschafts-Briefe Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dr. Ludger Kleyboldt, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 125418075, eingetragen unter HRA 5124 im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum (nachstehend als NWB bezeichnet).
1.3. Nicht Gegenstand dieser AGB ist die Veröffentlichung von Anzeigen jeder Art in Zeitungen, Zeitschriften, Fachbüchern und Print-Sonderveröffentlichungen des NWB Verlages. Insofern gelten gesonderte Bedingungen.
2. Vertragsschluss
Der Kunde bestellt auf den hierfür vorgesehenen Bestellmasken im Internet, per E-Mail, Brief oder Fax die von ihm gewünschte Anzeige (nachstehend Bestellung). Die Bestellung wird als Vertragsangebot angesehen. Sofern die Anzeige kostenpflichtig ist, stellt NWB dem Kunden die bestellte Anzeige in Rechnung. Der Vertrag kommt sodann mit dem Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung des NWB Verlages oder der Rechnung beim Kunden zustande, spätestens jedoch mit Veröffentlichung der Anzeige im Internet.
3. Leistungen von NWB
3.1. NWB veröffentlicht die bestellte Anzeige in der vom Kunden erstellten Textfassung und Gestaltung. Die Platzierung der Anzeige erfolgt, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist, nach billigem Ermessen von NWB. NWB ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon, zu verbreiten.
3.2. Grundsätzlich sollen die Internetseiten und die Mobile Apps von NWB täglich 24 Stunden verfügbar sein. Im Zuge der Durchführung technischer Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Systemumgebung sind kurzzeitige Nutzungsausfälle jedoch unvermeidbar. NWB wird technische Maßnahmen nach Möglichkeit zwischen 22:00 Uhr und 4:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen durchführen. Wartungszeiten sind so lange nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit anzusehen, wie die Ausfallzeit einen Zeitraum von 3 % des jeweiligen Abrechnungszeitraums nicht überschreitet. Bei der Berechnung der zulässigen Wartungszeit bleiben solche Ausfallzeiten außer Betracht, die auf unvorhergesehenen Systemausfällen beruhen, die NWB nicht zu vertreten hat (z. B. bei höherer Gewalt, Systemsicherung, Virenangriffen etc.)
3.3. NWB behält sich vor, in der Systemumgebung der jeweiligen Internetseite sowie in den Mobile Apps im angemessenen Umfang Werbung jeglicher Art zu platzieren, und zwar sowohl Eigenwerbung als auch Drittwerbung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Exklusivität. Das Nichtvorhandensein von sonstiger Werbung gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der Internetseitenund Mobile Apps von NWB.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Anzeigentextes sowie für das Layout und etwaige grafische Elemente selbst verantwortlich. Eine redaktionelle Überarbeitung durch NWB erfolgt nicht. Sofern nicht bereits in der Bestellung geschehen, wird der Kunde spätestens sieben Tage vor der vorgesehenen Veröffentlichung der Anzeige den Anzeigentext im gewünschten Layout und unter Beifügung etwaiger Bildelemente in gängigen Dateiformaten an NWB übermitteln. Der Kunde räumt NWB das Recht zur Nutzung und Veröffentlichung sämtlicher Anzeigenelemente (Bilder, Texte etc.) für den vereinbarten Veröffentlichungszeitraum ein.
4.2. Sofern die Anzeige nicht zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht werden kann, weil NWB der Anzeigeninhalt nicht rechtzeitig zugegangen ist, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
4.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, im Rahmen der Anzeige urheberrechtlich geschützte Elemente (Texte, Bilder, Verlinkungen etc.) zu verwenden, ohne dass eine entsprechende Einwilligung des Urhebers vorliegt. Der Kunde trägt auch sonst für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige allein die Verantwortung und wird insbesondere die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts beachten.
4.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die in der Anzeige veröffentlichten Angebote und sonstigen Inhalte auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/ oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem solchen unberechtigten Linking oder Framing kommen, so erwachsen dem Kunden daraus gegen NWB keine Ansprüche. NWB ist auch nicht verantwortlich für ein etwaiges Linking innerhalb der Anzeige des Kunden (etwa auf dessen Homepage) und haftet nicht für den Inhalt der verlinkten Seiten. Der Kunde ist gegebenenfalls verpflichtet, NWB gegenüber Inanspruchnahmen Dritter wegen einer solchen Verlinkung freizustellen.
4.5. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass Nutzer die von ihm angegebenen persönlichen Daten auch zu anderen Zwecken als auf der Anzeige angegeben benutzen könnten. Es wird daher empfohlen, in Stellengesuchen und sonstigen Anzeigen sensible Daten wie Personalausweisnummer, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, Sozialversicherungsnummer etc. nicht zu veröffentlichen.
5. Unzulässige Inhalte, Freistellung
5.1. NWB behält sich vor, Anzeigenbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. NWB ist ferner berechtigt, bereits veröffentlichte Anzeigen wieder von seinen Internetseiten und aus den Mobile Apps zu entfernen, wenn NWB selbst feststellt oder von Dritten (durch Abmahnung o. ä.) darauf hingewiesen wird, dass Anzeigen gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit innerhalb der Anzeige des Kunden eine Verlinkung auf Seiten mit unzulässigen Inhalten erfolgt ist. Ein Erstattungsanspruch des Kunden besteht in diesen Fällen nicht.
5.2. Der Kunde stellt NWB auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen seiner Anzeige aufgrund unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße gegen NWB geltend machen.
6. Vergütung
6.1. Die Anzeigenpreise richten sich nach dem jeweils geschlossenen Vertrag. Sollte eine Vergütungsabrede im Einzelfall fehlen oder unwirksam sein, so zahlt der Kunde an NWB die sich aus den im Internet unter www.nwb-jobboerse.de, www.nwb-kanzleiboerse.de bzw. www.nwb.de abrufbaren Preislisten ergebende Vergütung. Maßgebend ist dabei der Stand der einschlägigen Preisliste zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige.
Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden sofort zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist NWB berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeige bis zur Begleichung der Rechnung zurückzustellen. 6.2. Dem Kunden ist die Aufrechnung gegen Forderungen von NWB nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Auch Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.
6.3. Mit Ausnahme von Entgeltregelungen und Leistungsinhalten ist NWB berechtigt, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, soweit dies infolge geänderter Umstände (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen) erforderlich werden sollte und für den Kunden nicht unzumutbar ist. Solche Änderungen werden nach ihrer Veröffentlichung unter www.nwb-jobboerse.de, www.nwb-kanzleiboerse.de bzw. www.nwb.de und Mitteilung an den Kunden per E-Mail wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung den Änderungen widerspricht.
7. Urheberrechte
Die Internetseiten sowie die Mobile Apps von NWB sind urheberrechtlich geschützt und genießen insbesondere Datenbankschutz. An den Inhalten der Internetseiten und Mobile Apps trägt NWB das alleinige Urheberrecht. Die Rechte der Kunden beschränken sich auf das Einstellen und Abrufen von Werbeanzeigen. Kunden oder sonstige Internet- und App-Nutzer sind nicht berechtigt, Inhalte der Internetseiten zu vervielfältigen oder anderweitig zu verwerten.
8. Datenschutz
NWB beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Kunde wird gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass NWB personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages speichert und verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Rechnungsstellung an den Kunden.
9. Mängelhaftung
Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat er die von ihm bestellte Anzeige unverzüglich nach deren Veröffentlichung auf Mängel zu prüfen und etwa festgestellte Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit schriftlich bei NWB anzuzeigen. Geht bei NWB innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige nicht eine Mängelrüge ein, gilt die Anzeige als mangelfrei genehmigt.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gilt folgendes: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der NWB Verlag nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Die Haftung des NWB Verlags auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung des Verlags wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgendes: Die Haftung des Verlags auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:
Der Verlag haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit der NWB Verlag gemäß vorstehender Regelung dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Berücksichtigung der fraglichen Sorgfaltspflicht typisch sind und für den NWB Verlag vorhersehbar waren. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verlags. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verlags wegen vorsätzlichen Verhaltens sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Allgemeine Bestimmungen/Anwendbares Recht/Gerichtsstand
11.1. Diese AGB gelten ausschließlich. Etwaige eigene Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist.
11.2. Der Vertrag sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Verbraucher können sich nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO auf unabdingbare verbraucherschützende Vorschriften des an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt geltenden Rechts berufen.
11.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformabrede.
11.4. NWB ist berechtigt, sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Korrespondenz mit dem Kunden an die von diesem mitgeteilte E-Mail-Adresse zu richten.
11.5. Gegenüber Kaufleuten gilt der Sitz des NWB Verlags als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Stand: 01.08.2015