Nichtfinanzielle Berichterstattung: Status quo und Benchmarks bei der CSR-Berichterstattung!
Kaum eine Branche wird unbeschadet aus der Krise hervorkommen, so dass sich praktisch jedes Unternehmen mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf die Berichterstattung beschäftigen muss.
Corona bzw. COVID-19 sind weiterhin DAS bestimmende Thema. Zwar gibt es seit ein paar Wochen Bestrebungen, schrittweise wieder zur Normalität zurückzukommen, aber die Möglichkeit – mit Mund-Nase-Schutz wieder zum Friseur oder ins Möbelhaus zu gehen, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der vorausgegangene Lockdown nicht zuletzt für die Wirtschaft tiefe Einschnitte bedeutet hat. Derzeit prognostiziert die EU-Kommission ein Minus von 6,5 % für das deutsche BIP.
Für die 2019er-Jahresabschlüsse ist die Lage dabei relativ einfach
Das IDW stellte in seinem fachlichen Hinweis vom 4.3.2020 fest, dass es sich bei der Corona-Pandemie um ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis nach dem Stichtag handelt. Gegebenenfalls muss aber dennoch über die Art des Ereignisses berichtet werden (IAS 10.21(a)) und eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen im Anhang angegeben werden, wenn das Ereignis wesentlich ist – wovon in vielen Fällen auszugehen ist. Auswirkungen dürften die Entwicklungen aber auf die Lageberichterstattung haben, zumindest im Risikobericht.
Für die nichtfinanzielle Berichterstattung ist analog vorzugehen: Auch hier gilt das Stichtagsprinzip. Da die WHO erst am 30.1.2020 den internationalen Notstand und am 11.3.2020 den Pandemie-Eintritt erklärte, sollte sich für die 2019er Berichterstattung keine Auswirkung ergeben haben – wenn der nichtfinanzielle Bericht parallel zum Jahresabschluss aufgestellt und veröffentlicht wird.
Warum sollte man sich also gerade mit dem Thema beschäftigen?
Das CSR-Richtline-Umsetzungsgesetz verpflichtet bereits bestimmte Unternehmen für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2017 begannen, nichtfinanzielle Informationen zu zumindest fünf Aspekten (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption) zu veröffentlichen.
Ungeachtet der derzeitigen Corona-Ausnahmesituation wird der nichtfinanziellen Berichterstattung zukünftig eine wesentliche und steigende Bedeutung zukommen. Auch jetzt und spätestens in der post-Corona-Zeit werden wir uns wieder mit Themen der Nachhaltigkeit, des Klimawandels und weiterer sozialer und ökologischer Belange beschäftigen (müssen). Ein entsprechendes Informationsbedürfnis der Shareholder und Stakeholder lässt sich nicht verleugnen. Der Kreis der Unternehmen, die (mehr oder weniger freiwillig) über nichtfinanzielle Aspekte berichten, beschränkt sich nicht mehr nur auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen. Dabei ergeben sich für die Unternehmen vielfältige Fragen:
- Was interessiert die Shareholder/Stakeholder?
- Was veröffentlichen die Wettbewerber?
- Was muss ich veröffentlichen vs. Wieviel sollte ich veröffentlichen?
- Wie sollte ich die Informationen bereitstellen?
- Wie spielen die EU-Vorgaben und der IASB zusammen?
- Wie geht es weiter mit der nichtfinanziellen Berichterstattung
Da es sich um ein sehr weites Feld handelt und es für unterschiedliche Unternehmen und Branchen keine Patentlösung geben kann, können wir an dieser Stelle auch keine Mustertexte anbieten. Wir hoffen aber, Ihnen mit dem vorliegenden Sonderdruck Hilfestellungen auf dem Weg zu einem best practice in der nichtfinanziellen Berichterstattung zu geben und so manchen Stolperstein überspringen zu lassen. Hier geht es direkt zum kostenlosen Angebot.