Bye-bye „Management by Kontoauszug“

Die Corona-Krise zeigt Unternehmen eines sehr deutlich: Liquidität ist die einzige Währung, die wirklich zählt. Lenken Sie als Berater daher das Augenmerk auf die Liquiditätssicherung und -planung Ihrer Mandanten und helfen Sie ihnen dabei, in Zukunft vor ähnlichen Krisen besser gewappnet zu sein. Spätestens jetzt sollte jedem Mandanten klar geworden sein, dass ein „Management by Kontoauszug“ der Vergangenheit angehört.

1. Zahlungsengpässe vermeiden

Mit einer Liquiditätsvorschau lassen sich in den meisten Fällen größere und Existenz bedrohende Zahlungsengpässe vermeiden. Viele Unternehmer sind jedoch nach wie vor der Auffassung, dass eine Liquiditätsplanung für sie nicht notwendig ist, da sie glauben, alle wesentlichen Vorgänge „ihres“ Betriebs stets im Auge zu haben. Das sog. Management bei Kontoauszug („Haben wir Geld, ist alles gut, haben wir keines, müssen wir uns etwas überlegen.“) ist beinahe ein Garant für den Weg in die Insolvenz, da die Übersicht fehlt und – wenn überhaupt – nur noch ein Reagieren auf Zahlungsprobleme möglich ist.

Übersehen oder vergessen Sie auch nur wenige Positionen, müssen Liquiditätslücken meist kurzfristig mittels Kontokorrentkredit geschlossen werden. Im besten Fall entstehen dann höhere (Zins-)Kosten. Im ungünstigsten Fall kommen jedoch Negativeinträge bei der Bank hinzu. Gerade in Krisenzeiten steigt damit das Risiko von Kreditkündigungen mit allen negativen Folgen überproportional an.

2. Ohne Liquiditätsplanung kein Bankkredit

Auch ein weiterer Grund spricht für eine Liquiditätsplanung: Inzwischen verlangt jede Bank eine belastbare Liquiditätsplanung mit einem Ausblick auf mindestens 1 - 2 Jahre. Sind Liquiditätslücken erkennbar, will die Bank genau wissen, wie diese geschlossen werden sollen. Ansonsten wird der Kreditwunsch direkt abgelehnt, oder es müssen höhere Zinsen als eigentlich notwendig gezahlt werden.

Jeder Unternehmer muss daher gegenüber der Bank nachweisen, dass er sich des Themas annimmt, eine Planung vorlegen und aufzeigen, welche Maßnahen er umsetzt oder umgesetzt hat, um die Liquidität zu verbessern.

Und auch andere Geschäftspartner, etwa große Kunden oder Lieferanten, wollen immer öfter einen Nachweis darüber, dass der künftige Partner während der nächsten Jahre aller Voraussicht nach solvent bleiben wird.

3. Maßnahmen kennen und umsetzen

Zur Liquiditätsplanung und -sicherung gehört auch die Beantwortung der Frage, welche Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Auf kurz- und mittelfristiger Basis ist dies bereits mit geringem Aufwand möglich.

Checkliste: Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung

  • Konsequentes Mahnen bei Zahlungsverzug (Achtung: Vorgehen im Einzelfall mit Fingerspitzengefühl, z. B. bei Kunden, die i. d. R. pünktlich zahlen)
  • Vereinbarung von Zahlung per Lastschrift
  • Erhöhung des Anteils von Barzahlungen oder Zahlungen mit EC-/Kreditkarte
  • Verkürzung der Zahlungsziele (v. a. bei Neukunden), z. B. von 20 auf 30 Tagen beschleunigt Geldeingang
  • Verschiebung oder Aussetzung von Investitionen oder anderen größeren Anschaffungen
  • Leasen oder Mieten statt Kaufen von Anlagegütern
  • Umsetzung von Kostensenkungsmaßnahmen
  • Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite
  • Verkauf nicht mehr benötigten Vermögens
  • Verringerung der Privatentnahmen oder (vorübergehender) Gehaltsverzicht des Geschäftsführers
  • Bei hohen Forderungsbeständen: Verkauf der Forderungen (Factoring) an ein Spezialunternehmen (Factor), weitere Infos unter www.factoring.de
  • Einlagen durch die Gesellschafter in kritischen Lagen und/oder eines neuen (stillen) Gesellschafters
  • Im Notfall: Verhandlung mit Gläubigern über Verschiebung fälliger Zahlungen (Vorsicht: Partner könnten Geschäftsbeziehung beenden)

4. Liquidität in der Corona-Krise: Programme prüfen und Eigeninitiative starten

In der Corona-Krise hat der Staat Liquidität in Form von öffentlichen Zuschüssen und Sonderkreditfinanzierungen zur Verfügung gestellt. Alle (!) Hilfsprogramme im Rahmen der Corona-Krise haben aber eines gemeinsam: Sie haben ein Ausschluss-Kriterium: Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten waren, werden nicht gefördert.

Praxistipp: Damit besteht Ihre Aufgabe als Berater vor allem darin: Prüfen Sie die Ausschluss-Kriterien und raten Sie nicht antragsberechtigten Unternehmen von einem Antrag dringend und nachdrücklich ab – und unterstützen Sie Ihre Mandanten vor allem nicht bei einem nicht-berechtigten Antrag!

Als Berater wissen Sie natürlich, dass die staatlichen Kredithilfen für viele Unternehmen nicht reichen. Viele Mandanten kämpfen ohnehin schon ums Überleben, so dass in diesen Fällen oft staatliche Hilfe verwehrt wird. Deshalb ist insbesondere in diesen Fällen auch Eigeninitiative zur Sicherung und Stabilisierung von Liquidität und Finanzierung gefragt. Gehen Sie dabei die Maßnahmen in der obigen Checkliste durch. Ermitteln Sie, welche Positionen zu Geld gemacht werden können. Machen Sie vor „nichts“ halt.

Praxistipp: Nutzen Sie auch den Beratungskostenzuschuss in Höhe von 4.000 Euro durch das Corona-Sondermodul im Bundesprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Zwar können aufgrund der hohen Nachfrage zurzeit keine Mittel vergeben werden, es sei denn, Sie haben bereits eine Inaussichtsstellung erhalten. Ist dies nicht der Fall, besteht aber zumindest die Chance, in den kommenden Monaten in einem Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden.

Das kostenlose Themen-Special „Beratung in der Corona-Krise: So sichern Sie die Liquidität Ihrer Mandanten“ zeigt Ihnen die wichtigsten Corona-Kredithilfen und deren Tücken sowie darüber hinausgehende Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität. Zusätzlich: Gesprächsleitfaden zur telefonischen Beratung in der Corona-Krise! Sie können das Themen-Special hier kostenlos anfordern.

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