Jahresabschluss 2020: Diese Entscheidungen sollten Sie noch in diesem Jahr treffen
Zwei Gestaltungsaufgaben im Rahmen der JA-Erstellung
Der Zeitpunkt der finalen Erstellung des Jahresabschlusses liegt naturgemäß im Folgejahr. Das bedeutet aber eben nicht, dass alle Aktivitäten für das Erstellen erst im Folgejahr erfolgen können. Grundsätzlich sind zwei Gestaltungen im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung zu unterscheiden und zu beachten:
- Entscheidungen, die Liquiditätsflüsse zur Folge haben: Diese Entscheidungen müssen noch im laufenden Geschäftsjahr getroffen und vor allem umgesetzt werden. Sonst können sie für den Jahresabschluss keine Wirkung mehr entfalten. Das bedeutet aber auch: Berater sollten ihre Mandanten jetzt auf diese Gestaltungsoptionen ansprechen, damit die verbleibende Zeit bis zum Jahresende von den Mandanten gezielt genutzt werden kann.
- Bewertungs-Entscheidungen: Entscheidungen über die Bewertung einzelner Bilanzpositionen können zu Beginn des Folgejahres getroffen werden. Erst dann wird auch die Dimension der Folgen der Entscheidungen abschätzbar sein, weil die jeweiligen Bestände zum 31.12. die Basis bilden. Die grundsätzlichen Überlegungen können natürlich im Rahmen der Bilanzpolitik schon vorher getroffen werden. Dazu gehören beispielsweise klare Regelungen, ab welcher Zahl von überfälligen Tagen Kundenforderungen einzelwertberichtigt werden und wie und mit welchen Prozentsätzen Warenbestände aus Vorjahren oder Vorquartalen systematisch abgewertet werden.
Welche Mandanten ansprechen?
Die hier thematisierte Beratungsaufgabe trifft bei Steuerberatungskanzleien und Unternehmensberatern in den meisten Fällen nicht auf eine Situation der Unterauslastung.
Damit stellt sich bei Interesse an dieser Beratungsaufgabe folgende Frage: Welche Mandanten sollten angesprochen werden? Die Herangehensweise wird sicherlich individuell zu entscheiden sein. Bezüglich der Auswahl der Mandanten könnten folgende Überlegungen hilfreich sein:
- Es ist bekannt, dass Anfang kommenden Jahres Kreditgespräche anstehen.
- Die bereits definierten TOP-Mandanten.
- Größere Mandanten mit umfangreichen Fremdfinanzierungen.
- Mandanten mit spezieller Corona-Betroffenheit.
Den ausführlichen Beitrag inkl. zahlreicher Praxistipps für Berater finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB IAAAH-63967 bzw. in NWB-BB 12/2020 S. 363.