IFRS – das müssen Sie ab 2024 beachten
Zweck und Ziel dieser Standards ist die schnelle Vergleichbarkeit von ausgewiesenen Ertragszahlen nach einheitlichen Kriterien in den verschiedenen Geschäftsberichten. Standardmäßig wird bei deutschen Unternehmen nach HGB bilanziert, wobei international tätige Unternehmen nahezu einheitlich auch nach IFRS bilanzieren. Viele große und kapitalmarktorientierte Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft unterliegen seit 2005 der Pflicht, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Die IFRS dienen somit dazu, unabhängig von den jeweils geltenden nationalen Rechtsvorschriften international vergleichbare Jahres- und Konzernabschlüsse anzufertigen.
Folgebewertung bei „Sale and lease back“-Transaktionen
Änderung des IFRS 16 zum 1.1.2024: Der Standard für Leasingverhältnisse im Abschluss von Unternehmen und die damit verbundene Problematik betreffen „Sale and lease back“-Transaktionen, die regelmäßig zur Sanierung von Unternehmen eingesetzt werden. Hierbei wird vom Eigentümer Vermögen an eine Finanzgesellschaft veräußert, gleichzeitig wird über dieses Vermögen ein Leasingvertrag abgeschlossen. Nach der Änderung des IFRS 16 hat der Verkäufer/Leasingnehmer am Veräußerungstag eine Leasingverpflichtung aus der dargestellten „Lease back“-Verpflichtung nach IFRS 16 zu erfassen. Betreffend die Erstbewertung des Nutzungsrechts sowie die Bestimmung des Gewinns/Verlusts hat der Verkäufer/Leasingnehmer das mit dem Lease-back verbundene Nutzungsrecht mit dem Teil des früheren Buchwerts anzusetzen, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht.
Quo vaditis, IFRS 2024?
Was ändert sich sonst noch, was ist für das Jahr 2024 bei der Bilanzierung nach IFRS zu beachten? Am 25.10.2023 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) ihre Prüfungsschwerpunkte für die kommende Prüfungssaison 2024 veröffentlicht. Diese sind bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 besonders zu berücksichtigen. Die Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse betreffen unverändert klimabezogene Sachverhalte (Klimaziele und Treibhausgasemissionen) sowie die Auswirkungen des derzeitigen makroökonomischen Umfeldes auf die Finanzberichterstattung.
Zwei neue IFRS-Standards zur ersten Jahreshälfte
Zudem gibt es im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2024 mit den IFRS-Standards 18 und 19 zwei völlig neue Rechnungslegungsstandards, die aber erst zum 1.1.2027 verpflichtend umzusetzen sind. IFRS 18 adressiert die Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit der finanziellen Leistungsbeurteilung und soll so dafür sorgen, die finanzielle Leistung besser vergleichen können. IFRS 19 soll die Erstellung von separaten Abschlüssen von Tochterunternehmen eines börsennotierten Konzerns erleichtern, indem die Angabeanforderungen für Tochterunternehmen reduziert werden, deren Anteile nicht an einem öffentlichen Markt gehandelt werden und die keine Vermögenswerte im Namen ihrer Kunden halten.