Erstellung des Jahresabschlusses 2020 drängt!
Viele Steuerkanzleien arbeiten zurzeit am Anschlag. Dafür hat der Staat indirekt gesorgt. Denn viele Mandanten wenden sich hilfesuchend an ihren Steuerberater, um Geld aus Überbrückungshilfe & Co. zu bekommen. Für die Kanzleien gibt es kaum einen Ausweg. Wollen sie ihre Mandanten nicht verlieren, müssen sie schnellstmöglich helfen und sich in die teils unübersichtlichen Programme einarbeiten.
Banken müssen oft einspringen
Häufig kommen die Hilfen des Staates aber zu spät – und auch hier sind die Kanzleien meist der erste Anlaufpunkt. Wenn keine Fördermittel fließen, muss das Geld eben von der Bank kommen. Für die Steuerkanzleien bedeutet das, Unterlagen vorzubereiten und die Mandanten bei den Gesprächen eventuell zu begleiten. Und diese ganze Mehrarbeit fällt ausgerechnet in die meist ohnehin stressige erste Jahreshälfte in den Kanzleien, in der die „normale“ steuerliche Beratung natürlich weiter geht.
Jahresabschluss 2020 – ein schlechter Witz?
Doch damit nicht genug. Die nur wenigen Stunden Freizeit in der Woche, die Steuerberater zurzeit genießen können, scheinen auch passé zu sein. Zumindest wenn es nach den Sanierungsexperten des Bundesverbands „Die KMU-Berater“ geht. Diese raten den Steuerberatern nämlich eindringlich dazu, den Jahresabschluss 2020 für die Mandanten schnellstmöglich zu erstellen. Jahresabschluss 2020? Für viele Steuerberater mag das in der aktuellen Situation wie ein schlechter Witz klingen, haben sie doch vor Kurzem erst den 2019er-Abschluss erstellt.
Hintergrund des Ergebnisses
Doch vor dem Hintergrund einer aktuellen Umfrage des Verbands wird deutlich, dass der Ratschlag der Sanierungsexperten durchaus seine Berichtigung hat. Er basiert auf einer Umfrage des Verbands unter Kreditverantwortlichen in Banken. Ziel der Umfrage war es, die Mandanten auf die zukünftigen Anforderungen der Banken vorzubereiten, um weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit der Mandanten mit ihren Banken sicherzustellen. Ein zentrales Ergebnis der Umfrage war Folgendes:
- Für 76,1 % der Teilnehmer ist der Jahresabschluss 2020 für kommende Kreditentscheidungen mit Blick auf die Corona-Auswirkungen „wichtig“ oder sogar „unabdingbar/zwingend“.
- Oder andersherum: Nur 23,9 % der Teilnehmer sahen die Dezember-BWA 2020 als ausreichende Basis für eine Kreditentscheidung im Jahr 2021 an.
Konsequenz für Steuerberater
Die Konsequenz für Steuerberater ist klar: Sie sollten jetzt mit den Mandanten klare Absprachen für das Erstellen des Jahresabschlusses 2020 treffen – und zwar mit klaren Arbeitsschritten nach dem bewährten Prinzip „wer – macht was – bis wann“. Denn wer damit zu lange wartet und dann womöglich vor dem Kreditgespräch in einen zeitlichen Engpass läuft, den bestraft das Kreditleben.
Beratungsansatz: Treffen Sie dann auf Basis des Jahresabschlusses 2020 und des bisherigen Jahresverlaufs 2021 – dokumentiert durch eine aussagefähige, qualifizierte BWA – zumindest eine grobe Einschätzung, wie sich Rating und Kapitaldienstfähigkeit wohl aktuell darstellen werden. Mit dieser Einschätzung als Grundlage bereiten Sie dann die Kreditgespräche vor.
Weitere Ergebnisse aus der Bankenumfrage, u.a. zu den wichtigsten Risiko-Stellschrauben der Kreditinstitute, und damit verbundene Beratungsansätze lesen Sie im Beitrag von Sander/Schader, NWB-BB 5/2021 S. 136.
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