Branchenkennzahlen und Ratings in Zeiten von Corona
Deshalb sind Branchenkennzahlen für Ihre Beratung so wichtig
Der Vergleich von individuellen Unternehmenskennzahlen mit den in der jeweiligen Branche normalerweise üblichen Kennzahlen, den Branchenkennzahlen, gibt Ihnen als Berater wertvolle Hinweise für Ihre Beratung:
- Sind die individuellen Werte im Unternehmen Ihrer Mandanten z.B. deutlich schlechter als der Branchenwert, können Sie gut an diesem Punkt ansetzen: Woran liegt das? Was kann der Mandant verbessern? Damit können Sie Folgeaufträge
- Auch für das Rating spielt der Vergleich mit den Branchenkennzahlen eine Rolle. Sind die Kennzahlenwerte Ihrer Mandanten ausreichend für einen „gutes“ Rating und damit einen guten Kredit oder sollten Sie die Kennzahlenwerte durch Maßnahmen im Unternehmen verbessern?
- Beraten Sie Ihre Mandanten bei Gründungsvorhaben, kommen Sie um Branchenkennzahlen nicht herum. Sie müssen in dem Businessplan die Kennzahlen des Gründers darstellen und die Banken überzeugen, dass diese für die Branche ausreichend sind, um das Vorhaben erfolgversprechend zu realisieren. Wie könnten Sie das besser erreichen als durch den Vergleich mit Branchenkennzahlen?
Corona macht alles schwieriger
Erschwert wird der Kennzahlenvergleich durch die aktuelle Situation rum um die Corona-Krise. Denn durch die Umsatzeinbrüche in vielen Branchen spiegeln die individuellen Kennzahlen der Unternehmen sowie die Branchenkennzahlen aktuell leider nicht das „Normalbild“ wider.
Wichtig ist es für Sie nun, Corona-bedingte Effekte aufzudecken und die Kennzahlen mit Informationen und Zukunftsaussichten der Branchen zu erweitern. Sind beispielsweise aufgrund der Corona-Krise die aktuellen Werte Ihrer Mandanten schlechter als der Branchendurchschnitt (vor Corona), geben Ihnen positive Zukunftsaussichten der Branche gute Argumente im Kreditgespräch. Denn Corona-bedingte Effekte sollten bei der Kreditvergabe eine untergeordnete Rolle spielen.
Beispiel: Zahnarztpraxen
Wichtige Branchenkennzahlen
Die durchschnittliche Praxis-Kostenstruktur verteilte sich laut Jahrbuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) 2018 wie folgt:
Das KZBV-Jahrbuch 2018 gibt darüber hinaus Einblick in die steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einer Zahnarztpraxis für das Bilanzjahr 2016:
Der Branchenreport 2019 der Sparkassen-Finanzgruppe weist für das Jahr 2017 folgende Kennzahlen auf:
Corona: Situation wieder normalisiert, aber weiterhin unberechenbar
Zahnarztpraxen unterliegen seit jeher besonderen Hygienevorschriften, die unabhängig von Corona zu einem relativ hohen Schutzniveau der Patienten beitragen. Die Corona-bedingten Einschränkungen, die anfangs der Pandemie verhängt wurden, sind mittlerweile (Stand: Dezember 2020) weitgehend aufgehoben worden. Behandlungen und Zahnreinigungen sind i. d. R. wieder in vollem Umfang möglich. Trotzdem belasten die Auswirkungen und das Umfeld der Corona-Epidemie auch weiterhin Zahnarztpraxen. Es ist nicht zu leugnen: Corona hat Spuren hinterlassen, auch in Zahnarztpraxen.
Insbesondere in den Monaten Februar, März und April 2020 waren die Auswirkungen zu spüren:
- Durch die anfängliche Unsicherheit in der Bevölkerung sanken die Behandlungszahlen.
- Finanzielle Auswirkungen gab es auch für die Patienten: Für Privatversicherte und teilweise auch für Kassenpatienten wird zusätzlich eine Corona-Hygiene-Pauschale von 6,19 € pro Sitzung erhoben, befristet bis zum 31.12.2020. Voraussetzung für die Berechnung ist eine Privatleistung.
Mittlerweile hat sich die Situation in der Branche aber wieder weitestgehend normalisiert. Trotzdem bleibt die Corona-Pandemie natürlich unberechenbar, solange die „Impfphase“ noch nicht abgeschlossen ist.
Voraussichtliche Branchenentwicklung
Aktuell erzielen Zahnärzte mit Patienten im Alter zwischen 45 und 70 Jahren die höchsten Umsätze. Diese Altersgruppe ist im Regelfall finanzstark und verfügt auch mittlerweile über ein ausgeprägtes Gesundheitsbewusstsein, so dass sich Zahnärzte besonders auf diese Patientengruppe verstärkt einzustellen haben.
Mit einem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein ist auch die Nachfrage nach prophylaktischer und ästhetischer Zahnheilkunde sowie nach höherwertigem implantatgetragenen oder auch kosmetischen Zahnersatz gestiegen.
Als Folge der Einführung von MVZ (Medizinischen Versorgungszentren) haben sich die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten von Zahnarztpraxen spürbar verbessert und die Entstehung von Großpraxen begünstigt. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt auch von einer großen Zahl von Zahnärzten, die demnächst in den Ruhestand gehen wollen, begünstigt. Aufgrund der bestehenden Altersstruktur ist in den nächsten Jahren verstärkt mit altersbedingten Praxisaufgaben zu rechnen.
Mit dem „Digitalen Versorgungsgesetz“ will der Bundesgesundheitsminister die Umsetzung der Telematik-Infrastruktur (TI) vorantreiben. TI-Verweigerer müssen – so der Plan – mit Honorarkürzungen rechnen.
Eine weitere Neuerung: ePA, die Elektronische Patientenakte. Die Digitalisierung schreitet voran und verändert viele der bisherigen Prozesse. Die Vernetzung nimmt zu und die Prozesse beschleunigen sich. Die in den Praxen eingesetzten Geräte werden immer leistungsfähiger und vernetzter. Eine ständig sich ausweitende Anzahl von Geräten, Materialien und Technologien wird gerade für kleinere Praxen unter Um- ständen zum Problem, denn diese können nicht jeden Trend mitmachen. Sie müssen stattdessen sorgfältig abwägen, welche Technologie für sie lohnenswert ist.
Praxishinweis: Digitalisierung bedeutet für die meisten Zahnarztpraxen eine spürbare Veränderung. Bereiten Sie sich und Ihre Zahnarzt-Mandanten auf die zu erwartenden Veränderungen und Erneuerungen vor, damit die Praxis auch weiterhin erfolgreich geführt wird.
Fazit
Mit einer Kreditausfallquote von nur 0,24 % stehen Zahnarztpraxen ausgesprochen gut da, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Kreditausfallquote für die Gesamtwirtschaft bei 1,4 % liegt. Trotzdem sind Kreditanträge von Zahnärzten keine Selbstläufer.
Empfehlen Sie Ihren Mandanten, sich auch mit dem ungeliebten „Finanzkram“ zu beschäftigen, da ohne geordnete Finanzen auch eine Arzt-Praxis nicht funktionieren kann und wahrscheinlich auch nicht funktionieren wird. Als Berater können Sie gerade Ihre „Nichtkaufleutekundschaft“ in Sachen Bonität und Finanzierung besonders wirkungsvoll beraten und aktiv unterstützen.
Machen Sie der Bank gegenüber deutlich, dass eine Zahnarztpraxis von Corona so gut wie nicht bedroht ist, auch nicht bei einem zweiten Lockdown.
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