Mandanten-Merkblatt: Kinderbetreuungskosten
Seit 2006 können derartige erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten direkt von den Einnahmen abgezogen werden, durch die der Betreuungsaufwand verursacht wird. Neben diesen erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten sind auch durch eine Ausbildung oder Krankheit bzw. Behinderung verursachte Kosten sowie die Kosten für die Betreuung von Kleinkindern steuerlich absetzbar. Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem. Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.