Arbeitszimmer
- Definition des Arbeitszimmers
Das häusliche Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Raum, der nach seiner Lage, Funktion und Ausstattung in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. organisatorischer Arbeiten dient. Es ist somit ein beruflich genutztes Büro in dem Gebäude, in dem sich auch die Privatwohnung befindet.
- Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder bei einer Aus- oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist ausgeschlossen, wenn der Raum nicht so gut wie ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird (BMF, Schreiben vom 6.10.2017 IV C 6 - S 2145/07/10002:19 Rz. 3, 19-20, 24). [2]
Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der in zeitlich nicht unerheblichem Umfang auch privat genutzt wird, führen nicht zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten. [3]
Wird das Arbeitszimmer zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte genutzt, ist die Abzugsfähigkeit jeweils getrennt zu prüfen. Die Aufwendungen sind dann entsprechend dem Nutzungsumfang aufzuteilen (BMF, Schreiben vom 6.10.2017 IV C 6 - S 2145/07/10002:019 Rz. 19-20). [4]
Nutzt ein Unternehmer ein häusliches Arbeitszimmer, kann ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG bestehen. Dies gilt auch bei nichtunternehmerischen Miteigentumsgemeinschaften. [5]
Wird ein Raum im doppelten Haushalt als Arbeitszimmer genutzt, ist dieser nicht durch den Wohnzweck der doppelten Haushaltsführung, sondern durch die berufliche Nutzung als Arbeitszimmer veranlasst. [6]
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