Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer

Änderungsvorschläge des Bundesrates und Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag


Mathias Grootens  
Die Bundesregierung hat am am 21.6.2019 einen Gesetzesentwurf zur Reform der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer vorgelegt. Dieser Entwurf wurde von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 19/11084 bis 19/11086). 

Zwischenzeitlich hat der Bundesrat in seiner 980. Sitzung am 20.9.2019 zu dem Gesetzespaket der Bundesregierung gemäß Art. 76 Abs. 2 GG Stellung genommen (BR-Drucks. 354/19, Beschluss). Dabei schlägt der Bundesrat neben einigen redaktionellen Klarstellungen auch eine Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes sowie einige Vereinfachungen bei den Bewertungsverfahren vor. Die Bundesregierung hat am 2.10. zu den Änderungsvorschlägen Stellung genommen (BT-Drucks. 19/13713, Unterrichtung). Am 18.10. hat der Bundestag den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung mit nur einigen wenigen kleinen Änderungen verabschiedet (BT-Drucks. 19/11085). In diesem Beitrag sollen insbesondere die vom Bundesrat kritisierten Bewertungsregelungen vorgestellt und deren Wirkungsweise analysiert werden.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat schlägt ein Vorziehen des Hauptfeststellungszeitpunktes bei gleichzeitiger Verlängerung des Hauptfeststellungszeitraums auf acht Jahre vor, um dem Ermittlungsturnus der Gutachterausschüsse in den einzelnen Bundesländern entgegen zu kommen.
  • Neben redaktionellen Klarstellungen schlägt der Bundesrat zur Verfahrensvereinfachung vor, auf die Umrechnungskoeffizienten bei abweichender Grundstücksgröße und auf die verminderten Liegenschaftszinssätze in Bestlagen zu verzichten.
  • Im Spannungsfeld zwischen der zur Administrierbarkeit notwendigen Typisierung und der verfassungsrechtlich gebotenen Bewertungsgenauigkeit der Bewertungsvorschriften ist eine genaue Abwägung erforderlich, ob bei der Bewertung auf jegliche Berücksichtigung von Besonderheiten des Grundstücks verzichtet werden kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der Datenbank.


Fundstelle(n)
NWB-EV 11/2019 Seite 381
NWB CAAAH-33629

Grundsteuerreform: Zeitsparend und rechtssicher umsetzen mit NWB

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