Globalisierung und technologischer Wandel haben zu einer explosionsartigen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs allgemein und des so genannten E-Commerce im Besonderen geführt.
Mit dem JStG 2020 sind basierend auf der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets grundlegende Änderungen für die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Versandhandel umgesetzt worden. So werden ab dem 1.7.2021 grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU konsequent dort der Umsatzsteuer unterworfen, wo der Konsum stattfindet.
Die zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets bringt zur Jahresmitte erhebliche Änderungen für den E-Commerce. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020, BGBl 2020 I S. 3096, wurde § 18j UStG mit (verfahrensrechtlicher) Wirkung ab dem 1.4.2021 in das UStG aufgenommen. Anwendbar ist die Norm jedoch erst auf Umsätze ab dem 1.7.2021.
Wichtigste Voraussetzung, um Online-Händler professionell beraten zu können, ist, die Branche und das Geschäftsmodell zu verstehen. Allzu viele Fehler passieren beim Verkauf über Shopsysteme wie Amazon & Co. oder bei der Steuerpflicht im Ausland (ig. Verbringungen, ig. Lieferungen, ig. Erwerbe).
Das Seminar vermittelt ein solides Grundverständnis, um die Boom-Branche E-Commerce professionell zu beraten.
Dass im Bereich E-Commerce teils saftige Gewinne eingefahren werden, hat auch die Finanzverwaltung längst erkannt. So geraten Online-Händler zunehmend in den Fokus der Betriebs- und Zollprüfung. In diesem zweistündigen Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihre Mandanten sicher durch eine Betriebsprüfung begleiten.
Die zweite Stufe des Digitalpakets bringt wesentliche Veränderungen für die betroffenen Unternehmer, insbesondere für E-Commerce-Händler und für Betreiber elektronischer Schnittstellen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat Deutschland die zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets in nationales Recht umgesetzt. Ab dem 1.7.2021 ändern sich daher die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen für grenzüberschreitende E-Commerce-Aktivitäten zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C).
Durch die Corona-Krise stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen und neuen Problemstellungen, wohingegen der Onlinehandel durch die Pandemie weiter befeuert wird und sich auch kleinere Unternehmen erstmalig mit dem Thema E-Commerce befassen.
Der eCommerce ist heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Eine Webseite oder ein Zugang zu einem digitalen Marktplatz ist schnell errichtet und schon lassen sich Waren und Dienstleistungen online anbieten. Dabei gilt es jedoch, die einschlägigen zoll- und steuerrechtlichen Anforderungen zu beachten.
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