Mündliche Steuerberaterprüfung 2025 – Simulierte Prüfungsgespräche
Diese Fragen stellen wir sich gerade alle Prüflinge. Steuer und Studium unterstützt daher alle Prüfungskandidat:innen weiter in dieser nächsten Vorbereitungsphase und bleibt der verlässliche Partner an ihrer Seite! Simulierte Prüfungsgespräche zu ausgewählten Themengebieten verschaffen dabei einen guten Überblick, sowohl über typische Fragen aus vergangenen Prüfungsgesprächen als auch aktuelle Entwicklungen.
Lesen Sie daher im Folgenden ein simuliertes Prüfungsgespräch von Philip Nürnberg, Dozent in der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen beim Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner, zu den Themen Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht.
Prüfer: Beginnen wir unsere Runde mit einer Frage zur Bemessungsgrundlage. Was ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, Prüfling 1?
Prüfling 1: Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt, das der Leistungsempfänger für die Leistung erhält. Das ist der Betrag, den der Empfänger tatsächlich aufwendet, um die Leistung zu erhalten, einschließlich aller Nebenkosten wie Verpackung, Transport oder Versicherung (§ 10 Abs. 1 UStG).
Prüfer: Prüfling 2, wie verhält es sich mit Rabatten oder Skonti? Reduzieren diese die Bemessungsgrundlage?
Prüfling 2: Ja, Rabatte und Skonti, die dem Kunden nachträglich gewährt werden, reduzieren die Bemessungsgrundlage. Dies führt dazu, dass die Umsatzsteuer entsprechend angepasst wird, sofern der Rabatt oder Skonto i. R. der Zahlung berücksichtigt wird (§ 17 Abs. 1 UStG).
Prüfer: Lassen Sie uns das weiterentwickeln. Nehmen wir an, der Leistungsempfänger bezahlt eine Rechnung zunächst vollständig und erhält später einen Bonus. Was muss der Unternehmer in diesem Fall tun, Prüfling 3?
Prüfling 3: In diesem Fall muss der Unternehmer eine Rechnungskorrektur vornehmen und die Umsatzsteuer nach § 17 UStG berichtigen. Der Bonus reduziert die Bemessungsgrundlage nachträglich, und der Unternehmer muss die bereits an das FA abgeführte Umsatzsteuer korrigieren sowie an den Leistungsempfänger zurückerstatten.
Prüfer: Und jetzt noch einmal Prüfling 4 zu diesem Thema: Wie wird die Umsatzsteuer bei Tauschgeschäften ermittelt, wenn keine Zahlung in Geld erfolgt?
Prüfling 4: Bei Tauschgeschäften gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG der Wert der erhaltenen Gegenleistung als Bemessungsgrundlage. Wenn also ein Unternehmer eine Ware gegen eine andere Ware tauscht, wird der Wert der erhaltenen Ware als Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen.
Prüfer: Schön! Schwenken wir nun einmal zu den innergemeinschaftlichen Lieferungen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese steuerfrei sind?
Prüfling 1: Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. mit § 6a UStG steuerfrei, wenn die Ware von einem Unternehmer in ein anderes EU-Land an einen dort steuerpflichtigen Abnehmer geliefert wird.
Prüfer: Das ist doch schon mal ganz gut. Aber wie sieht es mit der USt-IdNr. aus?
Prüfling 1: Voraussetzung ist natürlich, dass der Abnehmer eine gültige USt-IdNr. besitzt und dass er auch den Beleg- und Buchnachweis führt.
Prüfer: Super Thema! Lassen Sie uns damit weitermachen, Prüfling 2: Was passiert, wenn der Unternehmer nicht alle erforderlichen Nachweise für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung erbringt?
Infos zu den weiteren Lernmaterialien zur Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung 2025 gibt’s zudem hier.