Steuergestaltung durch Verrechnungspreise
International tätige Konzerne zahlen durch aggressive Steuergestaltungen und massive Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer trotz Milliardengewinnen weltweit häufig nur marginale Steuern. Dies gelingt insbesondere durch die „Manipulation“ von internen Verrechnungspreisen, also Preisen für unternehmensinterne Leistungen.
Einleitung
Das Kompendium gibt einen Einstieg in das umfangreiche und komplexe Thema „Verrechnungspreise“ und behandelt die Grundzüge zur Ermittlung steuerlich angemessener Verrechnungspreise, die dazugehörigen Dokumentationspflichten und die neuesten rechtlichen Entwicklungen. Dabei sind insbesondere die umfangreichen Dokumentationspflichten auch für kleinere und mittlere Unternehmen mit Auslandsbeziehungen von Bedeutung, da die Grenzen in § 6 Abs. 2 GAufzV (6. Mio. € bei Lieferung von Waren und Gütern und 600.000 € bei anderen Leistungen) verhältnismäßig niedrig sind und § 4 GAufzV, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsbeziehungen, neben der Angemessenheitsanalyse eine vollumfängliche Sachverhaltsdarstellung erfordert.
Allgemeine Definition und Grundlagen
Verrechnungspreise sind Preise für Leistungen zwischen Unternehmen eines Konzerns. Sie dienen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und ermöglichen den Vergleich der Effizienz verschiedener Geschäftsbereiche. Aus steuerlicher Sicht ist zu beachten, dass die im Konzernverbund bestehenden Leistungsbeziehungen wie unter fremden Dritten vereinbart und abgerechnet werden.
Die entsprechende gesetzliche Regelung ergibt sich zunächst aus § 1 Abs. 1 AStG. Danach sind Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Ausland so abzurechnen, wie sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdvergleichsgrundsatz).
Risiko- und Funktionsanalyse
Die Risiko- und Funktionsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der Verrechnungspreisermittlung. Sie umfasst die Ermittlung der von den beteiligten Unternehmen ausgeübten Funktionen, übernommenen Risiken und eingesetzten Vermögenswerte. Maßgebend ist hierbei, welche Gesellschaften in Bezug auf die Entwicklung (d evelopment), Verbesserung (e nhancement), Erhaltung (m aintenance), den Schutz (p rotection) und die Verwertung (e xploitation) immaterieller Werte, die maßgeblichen (Personal-)Funktionen ausüben, die personellen und finanziellen Kapazitäten zur Übernahme und Kontrolle der damit verbundenen Risiken haben und in welchem Umfang sie wertvolle immaterielle Werte einsetzen.
Verrechnungspreismethoden
Es gibt fünf Hauptmethoden zur Ermittlung von Verrechnungspreisen:
- Preisvergleichsmethode: Vergleich des internen Preises mit dem Preis in vergleichbaren Fremdgeschäftsvorfällen unter vergleichbaren Umständen.
- Wiederverkaufspreismethode: Ableitung des Verrechnungspreises aus dem Wiederverkaufspreis abzüglich einer angemessenen Bruttomarge.
- Kostenaufschlagsmethode: Ermittlung des Verrechnungspreises durch Hinzufügen eines angemessenen Aufschlags zu den Kosten des Lieferanten.
- Nettomargenmethode: Untersuchung des Nettogewinns im Verhältnis zu einer geeigneten Bezugsgröße (z. B. Kosten, Umsatz, Vermögen).
- Gewinnaufteilungsmethode: Aufteilung des Gewinns zwischen den beteiligten Unternehmen auf einer wirtschaftlich sinnvollen Grundlage.
Können für die Bestimmung eines Fremdvergleichspreises keine Vergleichswerte festgestellt werden, ist der Fremdvergleichspreis nach dem hypothetischen Fremdvergleich zu bestimmen, d. h. es wird auf ökonomisch anerkannte Bewertungsmethoden abgestellt (Ertragswertmethoden, Discounted-Cashflow-Methoden).
Vergleichsanalyse
Die Vergleichsanalyse prüft die Vergleichbarkeit der Geschäftsbeziehungen zwischen fremden Dritten und nahestehenden Personen. Dabei werden Faktoren wie vertragliche Bedingungen, ausgeübte Funktionen, Eigenschaften der übertragenen Wirtschaftsgüter und wirtschaftliche Verhältnisse und Geschäftsstrategien berücksichtigt.
Dokumentation
Die Verrechnungspreisdokumentation besteht aus drei Teilen:
- Einzeldokumentation (Local File): Die Aufzeichnungspflicht umfasst neben der Darstellung der Geschäftsvorfälle (Sachverhaltsdokumentation) auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Fremdvergleichsgrundsatz beachtende Vereinbarung von Bedingungen, insbesondere Preisen (Verrechnungspreisen), sowie insbesondere Informationen zum Zeitpunkt der Verrechnungspreisbestimmung, zur verwendeten Verrechnungspreismethode und zu den verwendeten Fremdvergleichsdaten (Angemessenheitsdokumentation).
- Stammdokumentation (Master File): Überblick über die weltweiten Geschäftstätigkeiten und die Systematik der Verrechnungspreisbestimmung des Konzerns.
- Länderbezogener Bericht (Country-by-Country Report): Aggregierte Informationen für alle betroffenen Steuerhoheitsgebiete über die weltweite Verteilung der Einkünfte und Steuern sowie Indikatoren für die Verteilung der Orte wirtschaftlicher Tätigkeit auf die verschiedenen Steuerhoheitsgebiete.
Fristen und Sanktionen
Die Aufzeichnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung oder Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen. Bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten können Zuschläge und Schätzungen der Einkünfte durch die Finanzbehörde erfolgen.
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