Rechtsprechung zur Konzernfinanzierung und § 50d Abs. 3 EStG
In der zweiten Folge des Tax Quartetts ist Dr. Tobias Hagemann (Mazars) zu Gast und spricht mit den drei Gastgebern Dr. Eva Oertel (BMF), Dr. Florian Holle (PwC) und Dr. Mathias Hildebrandt (ProSiebenSat.1) über zwei spannende Urteile.
Das besprochene BFH-Urteil (BFH, Urteil v. 27.11.2019 - I R 40/19) beschäftigt sich mit Fragen der grenzüberschreitenden konzerninternen Finanzierung im Dreiecksfall. Beleuchtet wird das Verhältnis von § 1 AStG und der verdeckten Gewinnausschüttung. Erstmals wird die aus der Rs. Hornbach (EuGH, Urteil v. 31.5.2018 - Rs. C-382/16 „Hornbach-Baumarkt“) stammende Möglichkeit des Gegenbeweises anerkannt. Im Ergebnis führt das Urteil jedoch zu einer verstärkten Rechtsunsicherheit.
Das FG Köln (FG Köln, Urteil v. 30.6.2020 - 2 K 140/18) hat entschieden, dass die Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG ohne Motivtest unionsrechtswidrig und geltungserhaltend zu reduzieren ist. Explizit wird die „Erwägung, Steuern zu sparen“, als legitim angesehen und lediglich die Errichtung künstlicher Gebilde als missbräuchlich betrachtet. Sofern ein Erstattungsanspruch besteht, ist dieser zu verzinsen.
Herr Dr. Hagemann führt in die Urteile ein und diskutiert diese mit dem Tax Quartett.