Mehr Rechtssicherheit für Steuerberater beim Datenschutz (BStBK)

Am  stimmte der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zu, welches u. a. eine Anpassung im Steuerberatungsgesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater vorsieht.

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Die Änderung ermöglicht Steuerberatern, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten als Verantwortliche weisungsfrei im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Mit dieser gesetzlichen Klarstellung können Steuerberater nicht als Auftragsverarbeiter qualifiziert werden. Der Gesetzgeber beseitigt damit Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Datennutzung, der Tätigkeitsbeurteilung, den sich daran anschließenden Rechtsfolgen für Steuerberater und der inkonsistenten Rechtsauffassung der jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Änderung im Datenschutzrecht

Ebenfalls praxisrelevant für die Steuerberater ist eine Änderung im Datenschutzrecht durch das zweite EU-Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vom , das bereichsspezifische gesetzliche Regelungen zum Datenschutz an die DSGVO anpasst. Dabei wurde u. a. die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, von 10 auf 20 angehoben mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten und deren bürokratischen Aufwand zu verringern.

Quelle: BStBK, Pressemitteilung 26/2019 vom  (ImA)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-37503

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